Augenärztin Jablonski

Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Facharztpraxis für Augenheilkunde Mariola Jablonski in Köln-Ostheim.

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseite vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Augenarztpraxis geben können. Unser Praxisteam in Köln-Ostheim sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Sauerstofftherapie und den Einsatz des Heidelberg Retina-Tomographen (HRT). Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Behandlungsmethoden verschaffen. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und nehmen uns gern Zeit für Sie und Ihre Augengesundheit.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Augenarztteam Jablonski in Köln-Ostheim



Unsere Partnerpraxis

Besuchen Sie doch auch die Internetseite der Zahnarztpraxis Zbigniew Jablonski in Köln!
www.zahnarzt-jablonski.de

Zahnarztpraxis
Zbigniew Jablonski
in Köln
Burgstraße 2
51103 Köln
Telefon: (0221) 87 31 90

Sprechzeiten
Mo., Di., Do.:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Mi., Fr.:
08:00 bis 13:00 Uhr

Leistungen

Berufsgruppe
  • Fachärztin für Augenheilkunde
  • Augenärztin
Zusatzbezeichnungen
  • Ärztliches Qualitätsmanagement

Sprachen
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch
Besondere Leistungen
  • Sauerstofftherapie
  • Anamaloskop: Messung der Rot-Grünfehlsichtigkeit. Relevant z.B. bei Führerscheingutachten für LKW-und Busfahrer
  • Nyktometer: Untersuchung des Dämmerungssehen
  • Kindersprechstunde
  • Anpassung von Monats- und Tageslinsen
  • YAG-Kapsulotomie (Laserbehandlung)
  • YAG-Laser zur Entfernung des Nachstars nach Kataraktoperation
Diagnostik
  • computergesteuerte Gesichtsfeldmessung / Perimetrie
  • Dämmerungssinn-Untersuchung
  • Farbsinnstörungen: Anomaloskop nach Nagl
  • Messung des Augeninnendrucks (Grüner Star)
  • Computergesteuerte Untersuchung des Gesichtsfeldes (Computerperimetrie)
  • Vorsorgeuntersuchung auf grünen Star (Glaucom) sowie altersbedingter Maculadegeneration (AMD)
  • Nachtsehen
  • Refraktionsbestimmung, objektiv
  • Refraktionsbestimmung, subjektiv
  • Sehschärfenermittlung, computergesteuert
Eignungsuntersuchungen / Gutachten
  • Berufseignung
  • Gutachten für Bildschirmtätigkeit (G37)
  • Blindengeld
  • Führerscheingutachten für LKW und Fahrgastbeförderung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 60. Lebensjahr
  • Kindergarten
  • Luftfahrt
  • Rente
  • Schifffahrt
  • Schule
  • Sport und Reise
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine
  • Staplerfahrer
Konservative Behandlungen
  • Augenkrankheiten
  • Brillenbestimmung: Kinder, Mehrstärkenbrillen, Spezialbrillen
  • Kontaktlinsen: Sonderlinsen
  • Schielbehandlung
Praxisausstattung
  • behindertengerechte Einrichtung
  • optische Kohärenz-Tomograph (OCT): liefert eine zweidimensionale Querschnittsansicht der Netzhautstruktur z.B bei Maculadegeneration
  • biomikroskopische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
  • Heidelberg-Retinatomograph (HRT): dreidimesioale Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille)
  • Hornhauttopographie: landkartenartige Vermessung der Hornhaut
Sehschule / Orthoptik
  • Augenmuskellähmungen
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Sehschule / Orthoptik für Kinder
  • angeborene Augenerkrankungen
  • Augenmuskellähmungen
  • Fehlsichtigkeiten
  • kindliche Sehschwäche
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
Vorsorgeuntersuchungen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Glaukom (Grüner Star)
  • kindliche Sehschwäche
Indikationen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)
  • Augenherpes
  • Augentrockenheit (KCS)
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)
  • Diabetische Retinopathie
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Hornhautverkrümmung / Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
  • Keratokonus
  • Kurzsichtigkeit (Myopie)
  • Netzhautablösungen
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
  • Schwachsichtigkeit / Sehschwäche (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)


Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von LKW, Bus und Taxi eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein (Klasse D), Taxischein (Klasse D) und LKW-Führerschein (Klasse C) fällig und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Untersuchungsdauer für das augenärztliche Verkehrsgutachten beträgt ca. 30 Minuten.

Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca. 15 Minuten. Vordrucke können Sie in unserer Praxis erhalten. Nähere Informationen zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.

Unsere Einrichtung

Aktuelles

PULSEDAY: Gemeinsam gegen Herzrhythmusstörungen
Deutsche Herzstiftung startet Awareness-Kampagne #PULSEDAY am 1. März. Niederschwellige Herz-Diagnostik: Puls selbst messen und Risiko durch unbemerkte Rhythmusstörungen wie Vorhofflimmern senken

Herzrhythmusstörungen sind in Deutschland neben der koronaren Herzkrankheit (KHK) und der Herzschwäche der häufigste Grund für eine Aufnahme ins Krankenhaus. 1,5 bis 2 Millionen Menschen leiden hierzulande allein an Vorhofflimmern, der häufigsten anhaltenden Rhythmusstörung. Und 20 bis 30 Prozent der ischämischen Schlaganfälle gehen auf Vorhofflimmern zurück. Diese und andere Rhythmusstörungen frühzeitig zu erkennen – etwa indem man seinen Puls regelmäßig misst – und rechtzeitig zu behandeln, kann vor chronischem Leid bewahren. Grund genug, das Thema stärker in den Fokus zu rücken – und genau hier setzt der #PULSEDAY an.

Am 1. März startet die Awareness-Kampagne #PULSEDAY, die im vergangenen Jahr erstmals von der Deutschen Herzstiftung initiiert wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der European Heart Rhythm Association (EHRA). Unterstützt wird der #PULSEDAY von einem Expertenkomitee aus Rhythmologen. Informationen zur Awareness-Kampagne für Interessierte zum Mitmachen gibt es unter www.pulse-day.com und über soziale Medien unter den Hashtags #pulseday und #feelthebeat.

„Junge wie ältere Menschen in der Bevölkerung sollten wissen, wie sie ihren Puls richtig messen und über diesen Weg auch mehr über Herzrhythmusstörungen erfahren“, erklärt der Herzspezialist Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung und betont: „Wer seinen Puls regelmäßig kontrolliert, kann bei Unregelmäßigkeiten des Herzschlags sofort reagieren und diese von seiner Ärztin oder Arzt abklären lassen.“

Warum gerade der 1. März? Der Termin ist bewusst gewählt: Statistisch gesehen entwickelt eine von drei Personen im Laufe ihres Lebens eine Herzrhythmusstörung. Diese Häufigkeit spiegelt sich im Datum wider und macht deutlich, wie weit verbreitet das Problem ist. Gleichzeitig soll der #PULSEDAY mehr Bewusstsein schaffen, wie sich Herzrhythmusstörungen frühzeitig erkennen lassen – unter anderem mit einer einfachen Puls-Selbstmessung.

Herzrhythmusstörungen erkennen – eine einfache Selbstmessung Ein besonderer Fokus liegt darauf, Menschen zu zeigen, wie leicht es sein kann, erste Anzeichen von Herzrhythmusstörungen zu erkennen. Eine Selbstmessung des Pulses am Handgelenk reicht oft aus, um Auffälligkeiten festzustellen und diese beim Arzt klären zu lassen. „Dies ist ein entscheidender Schritt, um eventuelle Komplikationen wie Schlaganfälle zu vermeiden“, erläutert der Kardiologe Prof. Dr. KR Julian Chun, Mitglied des EHRA-Boards und im Gründungskomitee des #PULSEDAY.

Auch Apps und Geräte zur Pulsüberwachung können bei richtiger Anwendung unterstützen, frühzeitig Anomalien aufzudecken, die auf Gesundheitsprobleme insbesondere im Bereich der Herzgesundheit hinweisen. „Wearables sollten jedoch nicht als Ersatz für professionelle medizinische Beratung dienen. Die EKG-Dokumentation der Wearables sollte immer nochmals von ärztlicher Seite beurteilt werden, um die Diagnose sicherzustellen“, betont der Kardiologe Prof. Dr. Roland R. Tilz, Mitglied der Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP) der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und im Gründungskomitee des #PULSEDAY.

Mitmachen und Wissen teilen Der #PULSEDAY möchte nicht nur aufklären, sondern auch aktivieren: Vor-Ort-Projekte und interaktive Aktionen auf sozialen Plattformen wie Facebook und Instagram laden dazu ein, sich spielerisch mit dem Thema zu beschäftigen.

Setzen Sie ein Zeichen am 1. März Lassen Sie uns gemeinsam den 1. März zum #PULSEDAY machen. Denn der Erfolg des #PULSEDAY hängt auch von der Beteiligung der Gesellschaft ab. Machen Sie mit, informieren Sie sich und messen Sie Ihren Puls oder den von Angehörigen. Damit tragen Sie aktiv mit dazu bei Herzrhythmusstörungen ins Bewusstsein rücken. Frühzeitiges Erkennen kann Leben retten! Infos zum Mitmachen erreichen Sie unter www.pulse-day.com und über soziale Medien unter den Hashtags #pulseday und #feelthebeat.

Analyse zur Alkoholsucht
1,4 Millionen Menschen in medizinischer Behandlung

Mehr als 1,4 Millionen Menschen in Deutschland sind aufgrund von Alkoholsucht in medizinischer Behandlung. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) für das Jahr 2023 hervor. Demnach waren etwa 1.013.000 Männer und 418.000 Frauen alkoholabhängig. Besonders häufig betroffen waren Menschen in der zweiten Lebenshälfte. Bei den 55- bis 64-Jährigen wurde für den genannten Zeitraum Alkoholsucht bei rund 293.000 Männern und 114.000 Frauen diagnostiziert. „Mit unseren Daten können wir medizinische Behandlungen in Zusammenhang mit einer Alkoholerkrankung erfassen. Die tatsächliche Zahl der Betroffenen wird wesentlich höher liegen. Es ist an der Zeit, das Thema stärker in den Fokus der Gesundheitsvorsorge zu rücken und die gesellschaftliche Verharmlosung von Alkohol hierzulande kritisch zu hinterfragen“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer. Alkoholsucht sei eine zerstörerische Krankheit mit tiefgreifenden Folgen für Gesundheit, Psyche, soziale Bindungen und berufliche Perspektiven. Trotz gravierender Auswirkungen werde das Problem oft unterschätzt und tabuisiert. Alkohol sei leicht zugänglich und deshalb in der Gesellschaft weit verbreitet, was die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Abhängigkeit erschwere.

Mehr Alkoholkranke im Norden Die Barmer-Analyse zum Alkoholismus zeigt große regionale Unterschiede. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen etwa liegt der Anteil alkoholkranker Menschen über ein Drittel höher als im Bundesschnitt. Dort wurden im Jahr 2023 jeweils etwa 2,6 Prozent und 2,3 Prozent der Bevölkerung wegen Alkoholsucht behandelt. Der Bundesschnitt beträgt knapp 1,7 Prozent. Am seltensten wurde Alkoholabhängigkeit in Hessen und Baden-Württemberg mit rund 1,5 Prozent diagnostiziert. „Die erheblichen regionalen Unterschiede bei Alkoholsucht lassen sich nicht allein medizinisch erklären. Auch soziale und demografische Faktoren dürften angesichts der unterschiedlichen Werte vermutlich eine Rolle spielen“, sagt Straub.
 
Weitere Informationen und interaktive Grafiken zu dem Thema stehen auf der Homepage des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung bereit unter: www.bifg.de/atlas/drogen-und-alkoholmissbrauch

10.02.2025 DGA | Quelle: Barmer

Pollenflug gestartet – diese Tipps helfen
Pollenflug gestartet – diese Tipps helfen

Der Pollenflug hat bereits in einigen Regionen begonnen. Aktuell gibt es erste Meldungen über beginnenden Pollenflug, da sich erste Haselkätzchen öffnen und auch Erlenpollen bereits in geschützten Lagen freigesetzt wurden. Die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst bestätigte zudem den Beginn der Blüte von Purpurerlen. Diese Baumart wird inzwischen häufiger als klimaverträglicher Baum angepflanzt, blüht aber deutlich früher als unsere heimischen Erlen. Dazu kommt weiterhin die Türkische Baumhasel, deren Haselpollen ebenfalls frühzeitig im Januar freigesetzt werden können.

Ärztliche Hilfe ist wichtig Für Allergiker:innen, die auf Hasel- und Erlenpollen reagieren, ist es wichtig, jetzt gut vorbereitet zu sein, um gut gegenzusteuern.
Eine ärztliche Beratung und Behandlung ist sehr zu empfehlen. Bei Verdacht auf Heuschnupfen und typischen Beschwerden wie geröteten oder tränenden Augen, Juckreiz, Niesen, laufender und verstopfter Nase oder zunehmenden Atemproblemen sollte unbedingt eine medizinische Abklärung erfolgen, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten. Denn immer wieder verwechseln erkrankte Verbraucher*innen ihre Allergie mit einer Erkältung und behandeln diese entsprechend falsch.

Erste Hilfe bei Pollenallergie Die allergischen Beschwerden können individuell unterschiedlich ausgeprägt sein.
Zur Behandlung stehen schnell wirksame Medikamente wie antiallergisch wirkende Antihistaminika zur Verfügung. Zusätzlich können auch antientzündliche Cortison-Wirkstoffe oder Kombinationen von Antihistaminika- und Cortison-Wirkstoffen in Form von Nasensprays notwendig werden. Die freiverkäufliche, niedrig dosierten Cortison-Nasensprays sind nur zugelassen zur symptomatischen Behandlung einer saisonalen allergischen Rhinitis bei Erwachsenen. Reichen die freiverkäuflichen Cortison-Nasensprays nicht aus oder werden nicht vertragen, kann ärztlicherseits auf andere, verschreibungspflichtige Präparate zurückgegriffen werden.
Für Kinder und Jugendliche sind die freiverkäuflichen Varianten nicht zugelassen, hier müssen cortisonhaltige Nasensprays immer verordnet werden.

Vorsicht bei Anti-Schnupfensprays Der Einsatz von abschwellend wirkenden Nasensprays sollte nicht länger als 5 bis 7 Tage am Stück erfolgen, da die enthaltenen Wirkstoffe auf Dauer die Nasenschleimhaut schädigen können.

Langfristig denken Als langfristige Therapieoption kann die Hyposensibilisierung helfen. Sie sorgt bei den geeigneten Patienten und Patientinnen für eine gute Linderung der Beschwerden, eine Reduktion der Medikamente und soll auch das Asthma-Risiko senken.

Und wenn es Asthma ist? Tritt auch ein anhaltender Husten, eine Brustenge oder sogar Atemnot auf, sollte überprüft werden, ob die unteren Atemwege bereits betroffen sind, da Allergien auch ein allergisches Asthma auslösen können. Besteht hier ein Verdacht, kann eine ärztliche Untersuchung mittels einer Lungenfunktionsmessung aufschlussreich sein.

Pollenkontakt reduzieren Der DAAB gibt Tipps, um den Pollen möglichst auszuweichen:

  • Der Pollenkontakt kann reduziert werden durch das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, eine dicht abschließende Sonnenbrille und Kopfbedeckungen im Freien.
  • Das abendliche Waschen der Haare spült Pollen, die sich tagsüber in den Haaren verfangen, aus und verhindert, dass sie nachts eingeatmet werden.
  • Nasenduschen mit Solelösungen spülen Pollen aus der Nase und stabilisieren die Nasenschleimhaut.
  • Pollengitter an den Fenstern halten Pollen beim Lüften draußen, ebenso können Luftreiniger unterstützend in der Wohnung helfen.
  • Die Beachtung aktueller Pollenflugvorhersagen hilft, starke Belastungsphasen besser einzuschätzen. Bei starkem Pollenflug sollte man Outdoorsport vermeiden.

Erkältung, Grippe oder Allergie? Führen Sie ein Allergietagebuch, um herauszufinden, ob Sie wirklich erkältet sind oder eine Allergie haben. Das Allergietagebuch kann kostenfrei bestellt werden unter info@daab.de

Weltkrebstag
Alkohol steigert das Risiko für Krebs in Mund und Rachen

Mehr als 13.000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich neu an Krebs der Mundhöhle und des Rachens. Männer sind doppelt so häufig betroffen wie Frauen. Neben Rauchen zählt der Konsum von Alkohol zu den wesentlichen Risikofaktoren. Entgegen früherer Annahmen ist Alkohol in jeder Menge und in jeder Form krebserregend - egal ob als Bier, Wein oder Schnaps. Anlässlich des Weltkrebstags macht die Initiative proDente darauf aufmerksam, dass bereits geringer Alkoholkonsum das Risiko für Krebs in Mund und Rachen erhöht.

Ein Gläschen Rotwein abends auf der Couch? Lange galt es sogar als gesund. Inzwischen ist es als Mythos entlarvt. Die Wissenschaft geht heute davon aus, dass es keinen gesundheitsfördernden oder für die Gesundheit risikofreien Alkoholkonsum gibt. Bereits der Konsum von Alkohol bis zu 12,5 Gramm pro Tag - das entspricht etwa einem Viertelliter Bier oder einem Achtelliter Wein - erhöht das Risiko für Krebs z.B. in Mund und Rachen. Grundsätzlich gilt: Das Krebsrisiko ist umso höher, je mehr und je öfter jemand Alkohol trinkt.

Besonders gefährlich: Kombination Alkohol und Tabak Alkohol ist ein Zellgift. Die schädigende Wirkung geht dabei vor allem vom Abbau des darin enthaltenen Ethanols zu Acetaldehyd aus. Dieses kann nachweislich das Erbgut schädigen und so Krebs begünstigen. Besonders gefährlich ist die Kombination von Alkohol und Tabak, da sich die krebserregenden Wirkungen gegenseitig verstärken: Alkohol lässt die Mundschleimhaut durchlässiger werden, schädliche Substanzen aus dem Tabakrauch gelangen nun leichter in den Körper. Wer über lange Zeit regelmäßig raucht und Alkohol trinkt, hat ein bis zu 30-fach erhöhtes Risiko für Mundhöhlenkrebs. Ratsam ist es, das Rauchen komplett aufzugeben und auf Alkohol möglichst zu verzichten.

Zahnarzt kann Mundhöhlenkrebs erkennen „Die Schleimhäute in Mund und Rachen sind besonders empfindlich. Jede Veränderung der Schleimhaut, die länger als zwei Wochen besteht, sollten Patientinnen und Patienten in der Zahnarztpraxis abklären lassen. Selbst wenn sie nicht schmerzt“, erklärt Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. Dazu gehören raue, verdickte, verhärtete, eingezogene oder farblich veränderte Stellen wie weiße oder rote Flecken. Auch Geschwüre sind verdächtig. Je früher Krebs erkannt und behandelt wird, desto besser sind die Heilungschancen. Daher sind auch die zweimal jährlich empfohlenen Routineuntersuchungen bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt wichtig - nicht nur für gesunde Zähne und Zahnfleisch, sondern auch für die Früherkennung von Mundhöhlenkrebs.

03.02.2025 DGA | Quelle: Initiative proDente e.V.

Patienteninformationen

Und was tun Sie für Ihre Augen?

Warum Sauerstofftherapie?
Sauerstoff ermöglicht das Leben! Er ist die Grundlage allen Lebens! Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen optimal Energie gewinnen. Bekanntermaßen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung der Zellen nicht nur mit dem Auftreten von Erkrankungen, sondern auch mit zunehmendem Alter. Sauerstoffdefizite stellen sich aber auch durch ungesunde, bewegungsarme Lebensweise und schlechte Ernährung ein.

Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS
Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS haben die allerbesten Voraussetzungen für unbeschwertes Kontaktlinsentragen mit hohem Komfort. Ein paar Dinge sollten jedoch bei Pflege und Handhabung beachtet werden. Darauf möchen wir Sie mit dieser Broschüre vorbereiten bzw. bei den ersten Schritten in die grenzenlose Bewegungsfreiheit mit hoher Sehschärfe ohne Ränder begleiten. Schenken Sie den einfachen Tipps und Ratschlägen Beachtung. So bleibt Ihnen die Freude an Ihren Kontaktlinsen erhalten - Tag für Tag.

Mehr als nur eine Alternative
Mehr als nur eine Alternative zur Brille und zur Laseroperation Kontaktlinsen sind kleine, auf der Tränenflüssigkeit schwimmende Kunststoffschalen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren. Sie lassen, wie Brillengläser, auf der Netzhaut ein scharfes Bild entstehen. Während Brillen alle Gegenstände stark vergrößern bzw. verkleinern, sind diese Effekte bei Kontaktlinsen wesentlich geringer ausgeprägt.

Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Bei ihr treten infolge der erhöhten Blutzuckerkonzentration über Jahre hin immer mehr Veränderungen an den Blutgefäßen im ganzen Körper auf. Diese Gefäßschäden sind die Ursache für Nieren- und Nervenschäden oder die gefürchteten Herz-Kreislaufprobleme, an denen im Langzeitverlauf der Erkrankung viele Diabetiker leiden. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Da eine frühe Diagnose und ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn sehr wichtig zum Erhalt des Augenlichts sind, muss der Diabetiker regelmäßig vom Augenarzt untersucht werden.

Schielen und Amblyopie
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung. Vier Millionen Mitbürger in Deutschland schielen. Sie leiden nicht nur unter der sichtbaren, oft entstellenden Abweichung; mehr noch belasten die mit dem Schielen verbundene Sehstörung.

Das trockene Auge
Etwa jeder fünfte Patient eines Augenarztes klagt über Beschwerden wie Brennen, Jucken oder das so genannte "Sandkorngefühl" im Auge. Das trockene Auge hat sich mittlerweile aufgrund vielfältiger Ursachen zu einem Volksleiden entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Benetzungsstörung der Augenoberfläche.

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Das Glaukom ist keine seltene Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Weltweit ist das Glaukom eine der häufigsten Erblindungsursachen. Patienten mit einer fortschreitenden Glaukomerkrankung haben Gesichtsfeldausfälle. Sie sehen weniger. Ein regelmäßiger Besuch biem Augenarzt ist deshalb spätestens ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert.

Schenken Sie Ihrer Sehkraft einen Augenblick
Ihre Augen sind Ihr persönliches Tor zur Welt. Mit keinem anderen Sinnesorgan nehmen Sie Ihre Umwelt so intensiv wahr. Deshalb brauchen Ihre Augen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Das gilt besonders in der zweiten Lebenshälfte, in der altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Augenerkrankungen Ihre Sehkraft beeinträchtigen können.

"Gerade da, wo ich hinschaue, sehe ich nichts!"
AMD (Altersbedingte Makuladegeneration) ist eine Erkrankung des Auges, bei der es im Alter zu einer Schädigung der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) kommt. AMD kann zum Verlust der Sehkraft in der Mitte des Sehbereichs führen. Betroffene erkennen AMD daran, dass in der Mitte des Gesichtsfeldes ein verschwommener Fleck auftaucht und gerade Linien plötzlich krumm erscheinen. Mit der Zeit wird der Fleck immer größer.

Augen zum Augenarzt
Eine Augenlinsentrübung wird "Grauer Star" genannt und wirkt sich störend auf die Sehkraft aus. Um wieder zu unbetrübtem Sehvermögen zu verhelfen, kann eine Staroperation sinnvoll sein.

Lasertomographie
Bei der Lasertomographie tastet ein Laserscanner der Sehnervenkopf und die Netzhaut ab und produziert so eine digitale dreidimensionale Darstellung der Papille. Dabei kann recht frühzeitig festgestellt werden, ob die Sehnervenfasern bereits verdünnt sind oder die Form der Papille krankhaft verändert ist. Die Untersuchung ist besonders für die Verlaufskotrolle beim beginnenden Glaukom wichtig. Ein häufig eingesetztes und bewährtes Gerät ist der so genannte Heidelberg Retina Tomograph (HRT).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Kölner Landstr. 176
40591 Düsseldorf
Tel: 0211/9 76 99 67
vom 15.02. - 09:00 Uhr
bis 16.02. - 09:00 Uhr
Bavierstraße 1
40699 Erkrath
Tel: 0211/24 55 19
vom 15.02. - 09:00 Uhr
bis 16.02. - 09:00 Uhr

Kontakt

Sprechzeiten
Mo, Di, Do:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi, Fr:
08:30 - 13:00 Uhr


Kontaktlinsenanpassung, HRT und Sehschule nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen telefonisch während der Sprechzeiten erbeten.

Vereinbarte Termine bitte einhalten - oder bei Verhinderung rechtzeitig absagen.


Alle Felder mit einem * müssen ausgefüllt werden.


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Facharztpraxis für Augenheilkunde Augenärztin Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln

Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln
Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
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Leitung: Mariola Jablonski


Telefon: (0221) 9 89 17 77
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Berufsbezeichnung: Augenärztin / Fachärztin für Augenheilkunde, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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Zulassungsbehörde:
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