Augenärztin Jablonski

Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Facharztpraxis für Augenheilkunde Mariola Jablonski in Köln-Ostheim.

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseite vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Augenarztpraxis geben können. Unser Praxisteam in Köln-Ostheim sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Sauerstofftherapie und den Einsatz des Heidelberg Retina-Tomographen (HRT). Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Behandlungsmethoden verschaffen. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und nehmen uns gern Zeit für Sie und Ihre Augengesundheit.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Augenarztteam Jablonski in Köln-Ostheim



Unsere Partnerpraxis

Besuchen Sie doch auch die Internetseite der Zahnarztpraxis Zbigniew Jablonski in Köln!
www.zahnarzt-jablonski.de

Zahnarztpraxis
Zbigniew Jablonski
in Köln
Burgstraße 2
51103 Köln
Telefon: (0221) 87 31 90

Sprechzeiten
Mo., Di., Do.:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Mi., Fr.:
08:00 bis 13:00 Uhr

Leistungen

Berufsgruppe
  • Fachärztin für Augenheilkunde
  • Augenärztin
Zusatzbezeichnungen
  • Ärztliches Qualitätsmanagement

Sprachen
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch
Besondere Leistungen
  • Sauerstofftherapie
  • Anamaloskop: Messung der Rot-Grünfehlsichtigkeit. Relevant z.B. bei Führerscheingutachten für LKW-und Busfahrer
  • Nyktometer: Untersuchung des Dämmerungssehen
  • Kindersprechstunde
  • Anpassung von Monats- und Tageslinsen
  • YAG-Kapsulotomie (Laserbehandlung)
  • YAG-Laser zur Entfernung des Nachstars nach Kataraktoperation
Diagnostik
  • computergesteuerte Gesichtsfeldmessung / Perimetrie
  • Dämmerungssinn-Untersuchung
  • Farbsinnstörungen: Anomaloskop nach Nagl
  • Messung des Augeninnendrucks (Grüner Star)
  • Computergesteuerte Untersuchung des Gesichtsfeldes (Computerperimetrie)
  • Vorsorgeuntersuchung auf grünen Star (Glaucom) sowie altersbedingter Maculadegeneration (AMD)
  • Nachtsehen
  • Refraktionsbestimmung, objektiv
  • Refraktionsbestimmung, subjektiv
  • Sehschärfenermittlung, computergesteuert
Eignungsuntersuchungen / Gutachten
  • Berufseignung
  • Gutachten für Bildschirmtätigkeit (G37)
  • Blindengeld
  • Führerscheingutachten für LKW und Fahrgastbeförderung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 60. Lebensjahr
  • Kindergarten
  • Luftfahrt
  • Rente
  • Schifffahrt
  • Schule
  • Sport und Reise
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine
  • Staplerfahrer
Konservative Behandlungen
  • Augenkrankheiten
  • Brillenbestimmung: Kinder, Mehrstärkenbrillen, Spezialbrillen
  • Kontaktlinsen: Sonderlinsen
  • Schielbehandlung
Praxisausstattung
  • behindertengerechte Einrichtung
  • optische Kohärenz-Tomograph (OCT): liefert eine zweidimensionale Querschnittsansicht der Netzhautstruktur z.B bei Maculadegeneration
  • biomikroskopische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
  • Heidelberg-Retinatomograph (HRT): dreidimesioale Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille)
  • Hornhauttopographie: landkartenartige Vermessung der Hornhaut
Sehschule / Orthoptik
  • Augenmuskellähmungen
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Sehschule / Orthoptik für Kinder
  • angeborene Augenerkrankungen
  • Augenmuskellähmungen
  • Fehlsichtigkeiten
  • kindliche Sehschwäche
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
Vorsorgeuntersuchungen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Glaukom (Grüner Star)
  • kindliche Sehschwäche
Indikationen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)
  • Augenherpes
  • Augentrockenheit (KCS)
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)
  • Diabetische Retinopathie
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Hornhautverkrümmung / Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
  • Keratokonus
  • Kurzsichtigkeit (Myopie)
  • Netzhautablösungen
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
  • Schwachsichtigkeit / Sehschwäche (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)


Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von LKW, Bus und Taxi eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein (Klasse D), Taxischein (Klasse D) und LKW-Führerschein (Klasse C) fällig und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Untersuchungsdauer für das augenärztliche Verkehrsgutachten beträgt ca. 30 Minuten.

Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca. 15 Minuten. Vordrucke können Sie in unserer Praxis erhalten. Nähere Informationen zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.

Unsere Einrichtung

Aktuelles

Genussvoll und lebergesund durch die Weihnachtszeit
Deutsche Leberstiftung gibt Tipps für Advent und Feiertage

Die Adventszeit beginnt Anfang Dezember. Obwohl es eigentlich eine geruhsame und besinnliche Zeit sein soll, bedeutet sie für viele Menschen eher Stress – viele Entscheidungen und Planungsarbeit stehen an: Geschenke, Weihnachtsbaum, Planung der Familienfeste und -besuche und vieles mehr. Gestresst wird in dieser Zeit häufig auch die Leber. Die vorweihnachtliche und „feierliche“ Ernährung stellt oftmals eine besondere Herausforderung für unsere Lebergesundheit dar. Die Deutsche Leberstiftung gibt deshalb Tipps, wie Genuss in der Adventszeit und an den Festtagen möglich ist, ohne die Lebergesundheit zu belasten.

„Unsere Leber ist ein unglaublich vielseitiges, lebenswichtiges Organ und spielt eine zentrale Rolle im Stoffwechsel. In jeder Minute werden 1,5 Liter Blut durch die Leber gepumpt, das ergibt fast 2.000 Liter Blut an einem Tag. Mit einem Gewicht von etwa 1,5 Kilogramm ist die Leber das schwerste und größte innere Organ – schwerer als Lunge, Gehirn oder Herz. Besonders in der Adventszeit und an den Festtagen ist die Leber oft erhöhten Belastungen ausgesetzt“, erklärt Prof. Dr. Michael P. Manns, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Leberstiftung, und empfiehlt, das traditionelle Ess- und Trinkverhalten zu überdenken: „Für die Leber sind die Adventszeit und die Festtage ein Stress- und Risikofaktor; sie leidet durch den Verzehr von zu viel Süßem, Fettem und Alkoholischem – bei gleichzeitigem Bewegungsmangel. Doch mit ein paar einfachen Tipps kann jeder seine Leber entlasten und die Weihnachtszeit ohne Reue genießen.“

Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Appinio hat auch Weihnachten 2024 für viele Menschen eine große Bedeutung: 83 Prozent der Befragten planen, Weihnachten zu feiern. Und dazu gehört traditionell in vielen Fällen, dass zu viel und zu ungesund gegessen sowie mehr Alkohol getrunken wird – und es so unter anderem zu einer Gewichtszunahme kommt.

Dabei ist bereits mehr als die Hälfte der Deutschen zu dick. Neben mangelnder Bewegung zählt ungesunde Ernährung in den meisten Fällen zu den Ursachen für Übergewicht oder Adipositas (Fettleibigkeit), die Risikofaktoren für Fettlebererkrankungen wie der Metabolischen dysfunktions-assoziierten steatotischen Lebererkrankung (Metabolic Dysfunction-associated Steatotic Liver Disease – MASLD) sind und im Zusammenhang mit dem Metabolischen Syndrom auftreten. Das Metabolische Syndrom beschreibt eine Kombination aus metabolischen und kardiovaskulären Risikofaktoren wie (Prä-)Diabetes, Übergewicht, Bluthochdruck, erhöhte Triglyceride und erhöhtes LDL-Cholesterin. Wenn sich die Fettleber, die in Zusammenhang mit dem Metabolischen Syndrom entstanden ist, entzündet hat, spricht man von einer Metabolischen dysfunktions-assoziierten Steatohepatitis (Metabolic Dysfunction-associated Steatohepatitis – MASH).

Damit die Adventszeit und die Festtage in diesem Jahr nicht zu einer zusätzlichen Belastung für die Leber führen, gibt die Deutsche Leberstiftung folgende Tipps für eine leberfreundliche Advents- und Weihnachtsplanung:

Genuss in Maßen und Neues probieren

Auf traditionelle Weihnachtsgerichte und Süßigkeiten muss man nicht immer ganz verzichten. Hier macht die Menge oft einen Unterschied. Kleine Portionen helfen, die Leber nicht zu überfordern. Oder einfach mal etwas Neues probieren und fettarme Alternativen wählen: Besonders fette Speisen wie Gänsebraten belasten die Leber. Stattdessen bieten sich fettärmere Alternativen wie Putenbrust oder Lachs an. Auch bei Beilagen können Gemüsegerichte den Kalorien- und Fettgehalt der Mahlzeit reduzieren. Als Vorspeisen sind leichte Suppen und frische Salate empfehlenswert. Anstatt süße Desserts zu servieren, können auch Obststücke auf Spieße gesteckt und in flüssige Schokolade gedippt werden.

Alkoholkonsum begrenzen

Alkohol zählt zu den größten Risikofaktoren für die Lebergesundheit. Während der Feiertage (und nicht nur dann) ist es sinnvoll, Alkohol in Maßen zu konsumieren und regelmäßig alkoholfreie Tage einzulegen. Alternativen wie alkoholfreier Punsch oder Wasser mit Zitronenscheiben bieten Geschmack ohne Risiko und sind keine zusätzliche Belastung für die Leber. Zudem fördert eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr den Stoffwechsel und unterstützt die Leber bei ihren zahlreichen Funktionen.

Ganz wichtig und einfach zu realisieren: Bewegung

Spaziergänge oder leichte Sporteinheiten an den Feiertagen fördern den Stoffwechsel und entlasten die Leber. Schon eine kurze Bewegungseinheit, wie ein Spaziergang nach dem Essen, kann helfen, überschüssige Kalorien abzubauen und ist gleichzeitig gut für das Immunsystem.

Gutes tun: Lebergesundheit verschenken

„Das große Kochbuch für die Leber“ der Deutschen Leberstiftung ist ein sinnvolles Geschenk und zeigt, dass die Gesundheit des Beschenkten besonders wichtig ist. Das Kochbuch bietet wichtige Informationen und neue Ideen für eine lebergesunde Ernährung. Es richtet sich an alle, die sich für eine lebergesunde Ernährung interessieren.

Lebergesundheit – nicht nur in der Weihnachtszeit ein Thema

„Es ist wichtig, nicht nur in der Weihnachtszeit auf eine gesunde Ernährung zu achten. Eine dauerhaft leberfreundliche Ernährung, Gewichtsabnahme, regelmäßige Bewegung und maßvoller Alkoholkonsum oder Alkoholverzicht sind an allen Tagen des Jahres die entscheidenden Faktoren, um die Lebergesundheit zu erhalten oder wiederzuerlangen“, betont Prof. Manns.

Die Deutsche Leberstiftung bietet Kurzbroschüren zu den Themen „Leber und Fett“ sowie „Leber und Leberwerte“ für Betroffene und ihre Angehörigen an. Bestellmöglichkeiten und Download auf der Serviceseite unter https://www.deutsche-leberstiftung.de.

Verschluckte Knopfzellen können bei Kleinkindern zu schweren Gesundheitsschäden führen
Nicht nur zur Weihnachtszeit: Elektronische Spielzeuge können Risiken bergen

Ob LED-Teelichter, die Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik oder Fernbedienungen für die Beleuchtungen - gerade in der Weihnachtszeit werden viele Produkte verwendet, die mit Knopfzellen betrieben werden. Damit steigt das Risiko, dass Kinder diese in die Hände bekommen und beim spielerischen Ausprobieren verschlucken. Bleibt die Knopfzelle dabei in der Speiseröhre stecken, können schwere Schleimhautschäden drohen. „Wir raten dazu, Knopfzellen außerhalb der Reichweite von Säuglingen und Kleinkindern aufzubewahren“, sagt Professor Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „Wurde eine Knopfzelle verschluckt, sollte das Kind umgehend in einer Klinik untersucht werden.“ In den vergangenen zehn Jahren wurden dem BfR mehrere hundert Fälle von verschluckten Knopfzellen aus Kliniken und Giftinformationszentren mitgeteilt.

Knopfzellenbetriebene Geräte sind besonders in der Weihnachtszeit allgegenwärtig. Damit steigt die Gefahr, dass insbesondere Säuglinge und Kleinkinder die kleinen Batterien in die Hände bekommen und verschlucken. Spielzeug mit Knopfzellen, das in der EU in Verkehr gebracht wird, muss so gesichert sein, dass kein direkter Zugriff auf die Knopfzelle möglich ist (zum Beispiel durch ein mit Schrauben gesichertes Batteriefach). Doch es sind noch viele weitere Produkte wie LED-Teelichter, Weihnachtsbeleuchtung, Grußkarten mit Musik, Thermometer und Fernbedienungen auf dem Markt, welche das gleiche Sicherheitsrisiko für Kinder bergen. Solche Produkte sollten generell außer Reichweite von kleinen Kindern gelagert werden. Dies gilt auch für Verpackungen mit neuen sowie für gebrauchte Knopfzellen. Leere Knopfzellen sollten möglichst rasch entsorgt werden.

Oft wird das Verschlucken einer Knopfzelle zuerst nicht bemerkt. Besonders gefährlich ist es, wenn diese in der Speiseröhre stecken bleibt. Durch den Kontakt mit der feuchten Schleimhaut kommt es zum Stromfluss. Dieser sorgt für eine chemische Reaktion, welche in Folge zu schweren innerlichen Verätzungen führen kann.

Zunächst treten oft keine Symptome oder nur leichtes Unwohlsein auf. Nach einigen Stunden können sich Erbrechen, Appetitlosigkeit, Fieber oder Husten einstellen. Im weiteren Verlauf kommt es zunehmend zu Gewebeschäden an der Kontaktstelle zwischen Knopfzellen und Speiseröhre, die zu Blutungen und zum Absterben von Gewebe führen können. Als Spätfolge kann sich die Speiseröhre narbig verengen. In seltenen Fällen können diese Komplikationen zum Tod führen.

Das Risiko, in der Speiseröhre steckenzubleiben, ist insbesondere bei großen Knopfzellen (ab 20 mm) erhöht. Weiterhin gilt, dass die zu erwartenden gesundheitlichen Schäden umso größer sein können, je stärker die Batterie geladen ist und je länger die Knopfzelle in der Speiseröhre verbleibt. Wenn die Knopfzelle die Speiseröhre passieren kann, sind dagegen nur selten Komplikationen zu erwarten. In diesen Fällen reicht es meist aus, das natürliche Ausscheiden der Knopfzelle unter ärztlicher Kontrolle abzuwarten.

Das BfR rät bereits bei begründetem Verdacht auf Verschlucken einer Knopfzelle zu einer sofortigen Untersuchung in einer Kinderklinik. Gleiches gilt natürlich auch, wenn jene möglicherweise in Ohr oder Nase gesteckt wurde.

Ärztinnen und Ärzte melden Vergiftungsfälle, auch Verdachtsfälle, an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im BfR. Diese Meldungen umfassen neben Vergiftungen durch chemische Stoffe und giftige Pflanzen auch das Verschlucken von Knopfzellen und die damit verbundenen Verätzungsrisiken. Eine in 2023 verabschiedete Änderung des Chemikaliengesetzes sieht zudem vor, dass ab dem Jahr 2026 ein Nationales Vergiftungsregister beim BfR eingerichtet wird. Dadurch können erstmals Informationen über Vergiftungsfälle in ganz Deutschland zentral gesammelt werden. Diese sollen zur Früherkennung von Risiken und zur Risikominderung beitragen.

Hinweise, wie bei Vergiftungsunfällen zu verfahren ist und weitere Tipps für einen kindersicheren Haushalt finden sich in der BfR-App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“.

Darmbakterium mit Schutzfunktion
Marburger Mikrobiolog*innen finden probiotischen Schutz gegen Entzündungen

Linderung bei Reizdarm: Bestimmte Stoffwechselprodukte des Bakteriums Clostridium sporogenes können eine protektive Rolle bei Darmentzündungen spielen. Das haben Forschende um Prof. Dr. Alexander Visekruna vom Institut für Medizinische Mikrobiologie und Krankenhaushygiene sowie Prof. Dr. Burkhard Schütz vom Institut für Anatomie und Zellbiologie der Philipps-Universität Marburg herausgefunden. Sie berichten darüber in der aktuellen Ausgabe des Fachblatts „Gut Microbes“. Aus den Befunden schließen die Forschenden, dass Clostridium sporogenes (kurz: C. sporogenes) und seine Stoffwechselprodukte als therapeutisch relevantes probiotisches Bakterium bei Patient*innen mit chronisch-entzündlichen Darmproblemen eingesetzt werden könne.

Das Darmmikrobiom hat einen fundamentalen Einfluss auf Wohlbefinden und Gesundheit des Menschen. Unter dem Mikrobiom verstehen Mediziner*innen die Gesamtheit an förderlichen und abträglichen Mikroorganismen im Verdauungstrakt: Bakterien, Pilze und Viren vielerlei Art.

Zur Erforschung der Zusammenhänge im Darm zwischen Mikrobiom und Gesundheit haben die Marburger Forschungsteams zunächst eine Bestandsaufnahme gemacht und sind den Fragen nachgegangen: Welche Organismen sind im Darm vorhanden? Welchen Einfluss haben sie auf die Gesundheit? Und wie lassen sich die Signale Richtung gesunder Darmflora verschieben?

Ein Bewohner im Darm ist beispielsweise das Bakterium C. sporogenes. Es zählt zu den sogenannten kommensalen Bakterienarten, die auf den Schleimhäuten siedeln und den Menschen zunächst einmal nicht schädigen. Ganz im Unterschied zu seinen Verwandten C. botulinum und C. tetani, die überall vorkommen, auch in Gewässern und im Erdboden, und als pathogene Bakterien gefährlich sind.

In ihrer aktuellen Studie haben die Forschenden herausgefunden, dass das Darmbakterium C. sporogenes ganz spezifische Stoffwechselprodukte herstellt. Dazu zählen Substanzen wie die Indol-3-Propionsäure und bestimmte kurzkettige Fettsäuren, die eine positive Wirkung auf das Immunsystem der Darmschleimhäute haben. Das Immunsystem im Darm muss beispielsweise genau wissen: Was ist ein Gift? Was kann weg? Und was kann seinen Weg in den Körper finden? „Das ist eine ganz spezifische Balance, die durch unterschiedliche Signale der mikrobiellen Gemeinschaft im Darm entsteht, wobei eine fehlerhafte Regulation des Immunsystems zu erkrankungsspezifischen Veränderungen führen kann“, sagt Alexander Visekruna.
In Experimenten haben die Forschenden an keimfreien Mäusen, deren Darm nur mit C. sporogenes besiedelt war, eine erhöhte Anzahl an Immunzellen nachgewiesen, die zur Regulation von Entzündungen beitragen. „Diese Metaboliten haben schützende Faktoren wie das von den T-Zellen produzierte Interleukin-22 hochgefahren. Das stabilisiert die Integrität der Epithelbarriere im Darm“, erläutert der zweite Senior-Autor der Studie, Prof. Dr. Burkhard Schütz.

Die Ergebnisse deuten insgesamt darauf hin, dass der von C. sporogenes produzierte Metabolit Indol-3-Propionsäure bestimmte Entzündungsfaktoren, die an der Pathogenese von Morbus Crohn und Colitis ulcerosa beteiligt sind, stark unterdrückt. „Wir schlagen daher vor, dass gerade für diese chronisch-entzündlichen Erkrankungen das Bakterium C. sporogenes als probiotisches Therapeutikum weiter untersucht und im Erfolgsfall auch eingesetzt wird“, schließen die Forschenden.

Krankenstand 2024
Neuer Rekord in den ersten neun Monaten

Der Krankenstand der 5,7 Millionen bei der TK-versicherten Erwerbstätigen hat in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 einen neuen Rekord erreicht. Demnach war jede bzw. jeder Erwerbstätige in diesem Zeitraum durchschnittlich 14,13 Tage krankgeschrieben. Im Vergleichszeitraum im letzten Jahr waren es durchschnittlich 13,82 Tage. Vor der Coronapandemie lagen die Fehlzeiten deutlich niedriger, 2019 in dem betreffenden Zeitraum beispielsweise bei 11,40 Tagen.

Hauptursache für den hohen Anstieg sind Erkältungsdiagnosen wie zum Beispiel Grippe, Bronchitis aber auch Coronainfektionen. In den ersten neun Monaten 2024 war jede TK-versicherte Erwerbsperson 3,24 Tage mit einer Erkältungsdiagnose krankgeschrieben. Damit haben diese sich zum Vergleichszeitraum im Jahr 2019 fast verdoppelt. Damals lag der Wert bei 1,71 Fehltagen je Erwerbstätigen.

Das zweitgrößte Volumen bei Arbeitsunfähigkeitstagen bilden die psychischen Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen. Hier beobachten wir seit Jahren einen kontinuierlichen Anstieg. Die Fehlzeiten bei den Erwerbstätigen mit einer psychischen Diagnose im ersten Dreivierteljahr 2024 beliefen sich auf durchschnittlich 2,80 Fehltage (Vergleichszeitraum 2019: 2,13).

An dritter Stelle der Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage stehen die Krankheiten des Muskelskelettsystems wie zum Beispiel Rückenschmerzen. Diese halten sich seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. 2024 war jede TK-versicherte Erwerbsperson von Januar bis einschließlich September im Schnitt 2,05 Tage mit dieser Diagnose krankgeschrieben, 2019 waren es im Vergleichszeitraum 2,00 Fehltage.

(Stand: Oktober 2024)

Einordnung von Albrecht Wehner aus dem Gesundheitsmanagement der TK: "Auf den ersten Blick scheint die Zunahme der Erkältungskrankheiten und der damit verbundene gestiegene Arbeitsausfall der Beschäftigten ein großer Belastungsfaktor für die Wirtschaft zu sein. Das ist aber zu kurz gedacht. Eine Erkältung lässt sich mitunter nicht vermeiden und dauert in der Regel auch nur ein paar Tage. Weit mehr ins Gewicht fallen langfristige Diagnosen wie zum Beispiel psychische Erkrankungen. Davon sind zwar im Verhältnis weniger Beschäftigte betroffen. Aber die Fehltage sind im Vergleich sehr hoch.

Hier haben Arbeitgeber einen großen und wichtigen Gestaltungsspielraum, positiv auf die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuwirken. Denn gerade psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen hängen häufig mit der Arbeitszufriedenheit und Belastungen am Arbeitsplatz zusammen. Laut unserer TK-Stressstudie 2021 "Entspann dich, Deutschland!" (PDF, 785 kB) ist der Hauptstressor für die Menschen der Beruf bzw. Studium oder Schule.

Durch gezielte Verbesserung der Arbeitsumstände und Abläufe kann das Stresspotenzial deutlich reduziert werden. Eine wichtige Rolle kommt dabei den Führungskräften zu. Eine positive und wertschätzende Unternehmenskultur hat einen wesentlichen Einfluss auf das Wohlbefinden der Beschäftigten. Eine von Konkurrenz und Misstrauen geprägte Atmosphäre bewirkt eher das Gegenteil."

28.11.2024 DGA | Quelle: Techniker Krankenkasse, Nicole Ramcke

Patienteninformationen

Und was tun Sie für Ihre Augen?

Warum Sauerstofftherapie?
Sauerstoff ermöglicht das Leben! Er ist die Grundlage allen Lebens! Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen optimal Energie gewinnen. Bekanntermaßen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung der Zellen nicht nur mit dem Auftreten von Erkrankungen, sondern auch mit zunehmendem Alter. Sauerstoffdefizite stellen sich aber auch durch ungesunde, bewegungsarme Lebensweise und schlechte Ernährung ein.

Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS
Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS haben die allerbesten Voraussetzungen für unbeschwertes Kontaktlinsentragen mit hohem Komfort. Ein paar Dinge sollten jedoch bei Pflege und Handhabung beachtet werden. Darauf möchen wir Sie mit dieser Broschüre vorbereiten bzw. bei den ersten Schritten in die grenzenlose Bewegungsfreiheit mit hoher Sehschärfe ohne Ränder begleiten. Schenken Sie den einfachen Tipps und Ratschlägen Beachtung. So bleibt Ihnen die Freude an Ihren Kontaktlinsen erhalten - Tag für Tag.

Mehr als nur eine Alternative
Mehr als nur eine Alternative zur Brille und zur Laseroperation Kontaktlinsen sind kleine, auf der Tränenflüssigkeit schwimmende Kunststoffschalen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren. Sie lassen, wie Brillengläser, auf der Netzhaut ein scharfes Bild entstehen. Während Brillen alle Gegenstände stark vergrößern bzw. verkleinern, sind diese Effekte bei Kontaktlinsen wesentlich geringer ausgeprägt.

Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Bei ihr treten infolge der erhöhten Blutzuckerkonzentration über Jahre hin immer mehr Veränderungen an den Blutgefäßen im ganzen Körper auf. Diese Gefäßschäden sind die Ursache für Nieren- und Nervenschäden oder die gefürchteten Herz-Kreislaufprobleme, an denen im Langzeitverlauf der Erkrankung viele Diabetiker leiden. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Da eine frühe Diagnose und ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn sehr wichtig zum Erhalt des Augenlichts sind, muss der Diabetiker regelmäßig vom Augenarzt untersucht werden.

Schielen und Amblyopie
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung. Vier Millionen Mitbürger in Deutschland schielen. Sie leiden nicht nur unter der sichtbaren, oft entstellenden Abweichung; mehr noch belasten die mit dem Schielen verbundene Sehstörung.

Das trockene Auge
Etwa jeder fünfte Patient eines Augenarztes klagt über Beschwerden wie Brennen, Jucken oder das so genannte "Sandkorngefühl" im Auge. Das trockene Auge hat sich mittlerweile aufgrund vielfältiger Ursachen zu einem Volksleiden entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Benetzungsstörung der Augenoberfläche.

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Das Glaukom ist keine seltene Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Weltweit ist das Glaukom eine der häufigsten Erblindungsursachen. Patienten mit einer fortschreitenden Glaukomerkrankung haben Gesichtsfeldausfälle. Sie sehen weniger. Ein regelmäßiger Besuch biem Augenarzt ist deshalb spätestens ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert.

Schenken Sie Ihrer Sehkraft einen Augenblick
Ihre Augen sind Ihr persönliches Tor zur Welt. Mit keinem anderen Sinnesorgan nehmen Sie Ihre Umwelt so intensiv wahr. Deshalb brauchen Ihre Augen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Das gilt besonders in der zweiten Lebenshälfte, in der altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Augenerkrankungen Ihre Sehkraft beeinträchtigen können.

"Gerade da, wo ich hinschaue, sehe ich nichts!"
AMD (Altersbedingte Makuladegeneration) ist eine Erkrankung des Auges, bei der es im Alter zu einer Schädigung der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) kommt. AMD kann zum Verlust der Sehkraft in der Mitte des Sehbereichs führen. Betroffene erkennen AMD daran, dass in der Mitte des Gesichtsfeldes ein verschwommener Fleck auftaucht und gerade Linien plötzlich krumm erscheinen. Mit der Zeit wird der Fleck immer größer.

Augen zum Augenarzt
Eine Augenlinsentrübung wird "Grauer Star" genannt und wirkt sich störend auf die Sehkraft aus. Um wieder zu unbetrübtem Sehvermögen zu verhelfen, kann eine Staroperation sinnvoll sein.

Lasertomographie
Bei der Lasertomographie tastet ein Laserscanner der Sehnervenkopf und die Netzhaut ab und produziert so eine digitale dreidimensionale Darstellung der Papille. Dabei kann recht frühzeitig festgestellt werden, ob die Sehnervenfasern bereits verdünnt sind oder die Form der Papille krankhaft verändert ist. Die Untersuchung ist besonders für die Verlaufskotrolle beim beginnenden Glaukom wichtig. Ein häufig eingesetztes und bewährtes Gerät ist der so genannte Heidelberg Retina Tomograph (HRT).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Itterstr. 17
40589 Düsseldorf
Tel: 0211/79 19 90
vom 11.12. - 09:00 Uhr
bis 12.12. - 09:00 Uhr

Kontakt

Sprechzeiten
Mo, Di, Do:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi, Fr:
08:30 - 13:00 Uhr


Kontaktlinsenanpassung, HRT und Sehschule nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen telefonisch während der Sprechzeiten erbeten.

Vereinbarte Termine bitte einhalten - oder bei Verhinderung rechtzeitig absagen.


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Facharztpraxis für Augenheilkunde Augenärztin Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln

Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln
Telefon: (0221) 9 89 17 77
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  2. Vertragsdurchführung

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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

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    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
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Leitung: Mariola Jablonski


Telefon: (0221) 9 89 17 77
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Berufsbezeichnung: Augenärztin / Fachärztin für Augenheilkunde, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Zulassungsnummer: 27 04 330

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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Berufsrechtliche Regelungen:
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Für außergerichtliche Beilegungen von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Onlineplattform („OS-Plattform“) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

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