Augenärztin Jablonski

Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Facharztpraxis für Augenheilkunde Mariola Jablonski in Köln-Ostheim.

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseite vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Augenarztpraxis geben können. Unser Praxisteam in Köln-Ostheim sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Sauerstofftherapie und den Einsatz des Heidelberg Retina-Tomographen (HRT). Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Behandlungsmethoden verschaffen. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und nehmen uns gern Zeit für Sie und Ihre Augengesundheit.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Augenarztteam Jablonski in Köln-Ostheim



Unsere Partnerpraxis

Besuchen Sie doch auch die Internetseite der Zahnarztpraxis Zbigniew Jablonski in Köln!
www.zahnarzt-jablonski.de

Zahnarztpraxis
Zbigniew Jablonski
in Köln
Burgstraße 2
51103 Köln
Telefon: (0221) 87 31 90

Sprechzeiten
Mo., Di., Do.:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Mi., Fr.:
08:00 bis 13:00 Uhr

Leistungen

Berufsgruppe
  • Fachärztin für Augenheilkunde
  • Augenärztin
Zusatzbezeichnungen
  • Ärztliches Qualitätsmanagement

Sprachen
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch
Besondere Leistungen
  • Sauerstofftherapie
  • Anamaloskop: Messung der Rot-Grünfehlsichtigkeit. Relevant z.B. bei Führerscheingutachten für LKW-und Busfahrer
  • Nyktometer: Untersuchung des Dämmerungssehen
  • Kindersprechstunde
  • Anpassung von Monats- und Tageslinsen
  • YAG-Kapsulotomie (Laserbehandlung)
  • YAG-Laser zur Entfernung des Nachstars nach Kataraktoperation
Diagnostik
  • computergesteuerte Gesichtsfeldmessung / Perimetrie
  • Dämmerungssinn-Untersuchung
  • Farbsinnstörungen: Anomaloskop nach Nagl
  • Messung des Augeninnendrucks (Grüner Star)
  • Computergesteuerte Untersuchung des Gesichtsfeldes (Computerperimetrie)
  • Vorsorgeuntersuchung auf grünen Star (Glaucom) sowie altersbedingter Maculadegeneration (AMD)
  • Nachtsehen
  • Refraktionsbestimmung, objektiv
  • Refraktionsbestimmung, subjektiv
  • Sehschärfenermittlung, computergesteuert
Eignungsuntersuchungen / Gutachten
  • Berufseignung
  • Gutachten für Bildschirmtätigkeit (G37)
  • Blindengeld
  • Führerscheingutachten für LKW und Fahrgastbeförderung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 60. Lebensjahr
  • Kindergarten
  • Luftfahrt
  • Rente
  • Schifffahrt
  • Schule
  • Sport und Reise
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine
  • Staplerfahrer
Konservative Behandlungen
  • Augenkrankheiten
  • Brillenbestimmung: Kinder, Mehrstärkenbrillen, Spezialbrillen
  • Kontaktlinsen: Sonderlinsen
  • Schielbehandlung
Praxisausstattung
  • behindertengerechte Einrichtung
  • optische Kohärenz-Tomograph (OCT): liefert eine zweidimensionale Querschnittsansicht der Netzhautstruktur z.B bei Maculadegeneration
  • biomikroskopische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
  • Heidelberg-Retinatomograph (HRT): dreidimesioale Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille)
  • Hornhauttopographie: landkartenartige Vermessung der Hornhaut
Sehschule / Orthoptik
  • Augenmuskellähmungen
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Sehschule / Orthoptik für Kinder
  • angeborene Augenerkrankungen
  • Augenmuskellähmungen
  • Fehlsichtigkeiten
  • kindliche Sehschwäche
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
Vorsorgeuntersuchungen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Glaukom (Grüner Star)
  • kindliche Sehschwäche
Indikationen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)
  • Augenherpes
  • Augentrockenheit (KCS)
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)
  • Diabetische Retinopathie
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Hornhautverkrümmung / Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
  • Keratokonus
  • Kurzsichtigkeit (Myopie)
  • Netzhautablösungen
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
  • Schwachsichtigkeit / Sehschwäche (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)


Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von LKW, Bus und Taxi eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein (Klasse D), Taxischein (Klasse D) und LKW-Führerschein (Klasse C) fällig und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Untersuchungsdauer für das augenärztliche Verkehrsgutachten beträgt ca. 30 Minuten.

Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca. 15 Minuten. Vordrucke können Sie in unserer Praxis erhalten. Nähere Informationen zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.

Unsere Einrichtung

Aktuelles

Frauenaugen werden anders krank
Häufiger blind, empfindlicher bei Kontaktlinsen, mehr Grüner Star

Die Augengesundheit von Männern und Frauen ist nicht gleich. Unterschiede in der Anatomie und bei den Hormonen beeinflussen die Häufigkeit von Augenerkrankungen, auch reagieren Frauen oft empfindlicher auf Medikamente und Kontaktlinsen, zeigen jedoch bessere Behandlungsergebnisse. Welche Erkenntnisse vorliegen, wie sie sich auwirken könnten und warum weitere Forschung etwa mit künstlicher Intelligenz wichtig ist, erläutert Professor Dr. med. Maya Müller am 10. Oktober 2024 auf der hybriden Pressekonferenz beim Jahreskongress der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft e.V. (DOG).

Die Gendermedizin hat sich in den zurückliegenden Jahren als wichtiger Forschungszweig etabliert. „Auch in der Augenheilkunde gewinnt sie zunehmend an Bedeutung“, sagt Professor Dr. med. Maya Müller, Ärztliche Direktorin des Instituts für Refraktive und Ophthalmo-Chirurgie (IROC) in Zürich/Schweiz. „Für uns Augenärztinnen und Augenärzte ist es wichtig, Unterschiede zwischen Männern und Frauen zu verstehen, um Behandlungsstrategien zu optimieren und die Patientensicherheit zu erhöhen“, fügt die DOG-Expertin hinzu, die auch Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Geschlechtsspezifische Medizin e.V. ist.

Frauen verlieren häufiger ihr Sehvermögen So tragen Frauen in den USA ein um 15 Prozent höheres Risiko als Männer, an Erblindungen oder Sehbehinderungen zu leiden. Das belegen Daten der IRIS Registry, der weltgrößten Datenbank für Augenheilkunde.1 Frauen sind beispielsweise weltweit 2- bis 4-mal häufiger vom Engwinkelglaukom betroffen, einer Form des Grünen Stars.2 „Das liegt zum Teil an anatomischen Unterschieden, da Frauen oft kleinere Augen und engere Vorderkammerwinkel haben“, erläutert Müller. An einer endokrinen Orbitopathie leiden Frauen ebenfalls 4- bis 5-mal häufiger als Männer3 – einer Erkrankung, die sich durch stark hervortretende Augen bemerkbar macht. „Dies hängt mit der Tatsache zusammen, dass autoimmune Schilddrüsenerkrankungen wie Morbus Basedow bei Frauen viel häufiger auftreten“, so Müller.

Weibliche Hornhaut ist dünner und sensibler Auch den Grauen Star entwickeln Frauen weltweit in vielen Regionen bis zu 1,7-mal häufiger, insbesondere nach der Menopause.4 „Hier könnte der Rückgang von Östrogen als Schutzfaktor gegen oxidativen Stress im Auge eine Rolle spielen“, erläutert die DOG-Expertin. Schließlich unterscheidet sich auch die Hornhaut, sie ist bei Frauen dünner und sensibler – was ebenfalls an den Hormonen liegen könnte, da Östrogen die Funktion der Nerven in der Hornhaut beeinflussen kann.5 „Die erhöhte Sensibilität führt möglicherweise zu einer größeren Neigung zu Augentrockenheit, einer typischen Augenerkrankung der Frau, und Unbehagen, das sich etwa beim Tragen von Kontaktlinsen bemerkbar macht“, betont Müller.

Geschlechterunterschiede bei Augentropfen Hinzu kommen Geschlechterunterschiede bei der Wirksamkeit und Verträglichkeit von Therapien. „Wir wissen, dass Frauen häufig sensibler auf bestimmte Medikamente oder konservierende Zusatzstoffe in Augentropfen reagieren“, erklärt die Augenärztin. Andererseits schlagen Therapien oft besser an, weil Frauen ihre Behandlung konsequenter umsetzen. „Frauen wenden Glaukomtropfen regelmäßiger an und benötigen weniger Kontrolluntersuchungen bei der altersabhängigen Makuladegeneration“, erläutert Müller. Somit spielen auch psychosoziale Faktoren eine Rolle.

Genderspezifische Ansätze in Therapie und Prävention fehlen Es sind also viele Aspekte, die geschlechterspezifische Unterschiede in der Ophthalmologie aufzeigen. Doch die Umsetzung dieser Erkenntnisse im klinischen Alltag gestaltet sich schwierig. „Viele Augenärztinnen und Augenärzte sind nicht ausreichend geschult, geschlechtsspezifische Faktoren einzubeziehen“, sagt Müller. Vor allem aber sei noch nicht genügend erforscht, was das konkret für Therapie und Prävention bedeutet.6 „Es fehlen detaillierte Langzeitstudien, die Unterschiede in Bezug auf Häufigkeit, Krankheitsverlauf und Therapieergebnisse analysieren“, kritisiert Müller. „Kurz: Es fehlen uns Richtlinien, die geschlechterspezifische Therapieansätze vorschlagen.“

Hoffnungen setzt die Augenärztin aus der Schweiz in Big Data und künstliche Intelligenz. „Sie ermöglichen präzisere Auswertungen“, meint Müller. Am Ende, so die DOG-Expertin, würden beide Geschlechter von einer optimierten, personalisierten Therapie profitieren.

Literatur:

1) IRIS Registry, Ophthalmology Times, 4 November 2023. Do women bear a greater burden for blindness and visual loss in the United States? Vgl. hier: AAO 2023: Do women bear a greater burden for blindness and vision loss in the United States? (ophthalmologytimes.com)
2) Tehrani, S. (2015). Gender difference in the pathophysiology and treatment of glaucoma. Current eye research, 40(2), 191-200.
3) Ponto, K. A., et al. (2013). Gender-Specific Aspects in Thyroid-Associated Orbitopathy. Experimental and Clinical Endocrinology & Diabetes, 121(6), 320-325.
4) World Health Organization (WHO). Global Data on Visual Impairments 2010. Available from: https://www.who.int
5) Koskela, T., Manninen, J., & Laitinen, T. (2020). Gender and age-related differences in central corneal thickness. Journal of Cataract and Refractive Surgery
6) Suggested Principles for Sex and Gender Data in Ophthalmology Clinical Trials, JAMA Ophthalmol. 2024;142(2):131-132. doi:10.1001/jamaophthalmol.2023.6281 IRIS Registry, Ophthalmology News, 3 November 2023.

Lauterbach startet bundesweite Infokampagne zur "ePA für alle"
Gut 100 Tage vor dem Start der "ePA für alle" startet das Bundesministerium für Gesundheit eine Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte. Dafür wird ein Infomobil durch Deutschland touren.

In insgesamt neun Städten soll Bürgerinnen und Bürgern im Gespräch mit Expertinnen und Experten des Ministeriums, der gematik und der Krankenkassen Gelegenheit gegeben werden, sich über das digitale Großprojekt zu informieren.

Zeitgleich startet eine Infokampagne mit acht Motiven, die die Vorteile der ePA für alle in den sozialen Medien, auf einer Landingpage (www.epa-vorteile.de), auf Flyern und Plakatwänden erklärt.

"Die ePA bringt ganz wesentliche Vorteile. Alle Gesundheitsdaten auf einen Blick zu haben, wird die Behandlung bei Ärzten, im Krankenhaus und im Notfall entscheidend verbessern. Oft fehlen dafür wesentliche Informationen. Deutschland verzeichnet viele Behandlungsfehler, die darauf zurückgehen. Aber auch ermüdende Papierdokumentation entfällt zunehmend durch die ePA. Besonders wichtig: Die ePA eröffnet neue Chancen für die Forschung, insbesondere für KI in der Medizin. Wir wollen mit den Menschen über die Vorteile der elektronischen Patientenakte ins Gespräch kommen, um Vorurteile und Fake News erst gar nicht aufkommen zu lassen. Bisher vertrauen die meisten Menschen der elektronischen Patientenakte als Verbesserung ihrer Behandlung, wenige sind skeptisch. Wir sind überzeugt, dass wir auch die Skeptiker überzeugen können."

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Nach der Auftaktveranstaltung zum Start der Infokampagne in Berlin stoppt das Infomobil in folgenden Städten:

02. - 04. Oktober   Schwerin, Einheitsmeile
­07. - 08. Oktober    ­Dresden, Kulturpalast
­11. - 12. Oktober    ­Nürnberg, Ludwigsplatz
­14. - 15. Oktober    ­Erfurt, Anger 1
­18. - 19. Oktober    ­Kassel, Königsplatz Nordhälfte
­21. - 22. Oktober    ­Mainz, Gutenbergplatz/Theaterseite
­25. - 26. Oktober    ­Bonn, Friedensplatz
­28. - 29. Oktober    ­Hamburg, Gerhart-Hauptmann-Platz
 

An diesen Tagen haben interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich mit den Expertinnen und Experten vor Ort über die ePA für alle auszutauschen und diese mit einem Klickdummy auch selbst zu testen. Darüber hinaus werden kurze Thementalks zu ausgewählten ePA-Themen, zum Beispiel Datenschutz oder Anwendungsbeispiele, und niedrigschwellige Informationsangebote rund um die Einführung der ePA angeboten.

Weitere Informationen www.epa-vorteile.de
Informationen zur ePA für alle und zur Infokampagne auf der Internetseite des BMG

FAQ zur ePA
Fragen und Antworten zur ePA für alle

10.10.2024 DGA | Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt
Gesundheitsberufe fordern Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt

Vertreterinnen und Vertreter von mehr als vier Millionen Beschäftigten aus dem Gesundheitswesen fordern eine Neuausrichtung der Gesundheitspolitik. Das Durchschnittsalter und der Behandlungsbedarf der Bürgerinnen und Bürger steigen. Gleichzeitig werden in den kommenden Jahren viele im Gesundheitswesen Beschäftigte altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Mit Blick auf diese drohende doppelte demografische Krise fordern 40 im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossene Organisationen die Bundesregierung auf, einen Gesundheitsgipfel im Bundeskanzleramt einzuberufen. Das Bündnis plädiert dafür, dabei alle Politikbereiche mit einzubeziehen, die die gesundheitlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats: „Das Gesundheitswesen ist in einem kritischen Zustand. Der Teufelskreis von Überlastung, Erschöpfung und Abwanderung von Fachkräften in andere Berufe konnte bisher nicht durchbrochen werden. In seiner derzeitigen Verfassung wäre das Gesundheitssystem nicht in der Lage, eine gesundheitliche Krise größeren Ausmaßes zu bewältigen. Doch schon im Routinebetrieb geht die Schere zwischen Anspruch und Realität der Gesundheitsversorgung immer weiter auseinander. In vielen Bereichen gehören Wartezeiten und Versorgungseinschränkungen schon heute zum Alltag. Das gefährdet die Sicherheit der Patientenversorgung ebenso wie die Gesundheit der Beschäftigten. Die Herausforderungen sind inzwischen so groß, dass diese nur noch ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung bewältigt werden können.“

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Wenn sich die Spitzenorganisationen aus dem Gesundheitswesen in einem so großen Bündnis
zusammenschließen, sollte die Politik das ernst nehmen und sich den gesundheitspolitischen Herausforderungen stellen. Neben einer auskömmlichen, zukunftsfähigen Finanzierung brauchen wir dringend grundlegende Strukturreformen. Unter anderem müssen Steuerungselemente eingeführt werden, die das Personal entlasten. Dazu gehören zwingend mehr Gesundheitsförderung und Prävention, eine gezielte Koordination der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, eine effiziente Nutzung von Ressourcen und die noch engere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe.“

Ute Repschläger, Vorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten: „Unser Gesundheitswesen braucht versorgungsorientierte, praxistaugliche und nachhaltige Strukturen. Zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen sind neue Antworten zum Umgang mit dem Fachkräftemangel nötig. Natürlich brauchen wir in allen Berufen höhere Ausbildungskapazitäten. Vor allem aber müssen die in der Versorgung tätigen Kolleginnen und Kollegen vor Überlastung geschützt werden. Arbeitsbedingungen dürfen nicht weiter dazu führen, dass Fachkräfte sich beruflich umorientieren und das Gesundheitswesen bewusst verlassen. Daneben sollte die Integration ausländischer Fachkräfte und die strukturierte Einbeziehung pflegender Zugehöriger mitgedacht werden. Chronisch kranke Patientinnen und Patienten brauchen stärkere Unterstützung darin, ihre medizinisch-pflegerischen Lebenssituationen zu bewältigen. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung muss gestärkt werden.“

Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe: „Gesundheit und Pflege sind keine Kostenfaktoren. Sie bilden vielmehr die Grundlage für eine lebenswerte, sozial und politisch stabile Gesellschaft. Deswegen ist – gerade auch vor dem Hintergrund des zurückgehenden Vertrauens in unsere Demokratie – eine auskömmliche Finanzierung des Gesundheitssystems unabdingbar. Sie ist Voraussetzung für eine patienten- und aufgabengerechte personelle Ausstattung ebenso wie für die dringlich notwendigen strukturellen Reformen. So haben Projekte wie die Krankenhausreform oder die Notfallreform das Potenzial, die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Allerdings muss die Bundesregierung die Übergangs- und Transformationsphasen finanziell absichern. Anderenfalls drohen die Reformen zu scheitern. Zudem müssen die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen durch ausreichend hohe Bundesmittel finanziell abgesichert werden. Wir fordern die Abschaffung der Budgetierung von Leistungen, da Budgetierung drohende Versorgungslücken verschärft und zu Leistungskürzungen führt.“

Als Grundlage für den Krisengipfel im Kanzleramt haben die im Bündnis Gesundheit zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsam ein Thesenpapier erarbeitet, das an das Bundeskanzleramt übermittelt wird. Es führt Maßnahmen zu den drei wesentlichen Handlungsfeldern Fachkräftemangel, Strukturreformen und Finanzierung der Versorgung aus. Nach Überzeugung der Bündnispartner kann nur so eine zukunftsfeste, patientengerechte Gesundheitsversorgung gewährleistet werden.

Thesenpapier des Bündnis Gesundheit: Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern

Eine Aufzeichung der Pressekonferenz ist auf der Internetseite der Bundesärztekammer zu finden.

Das Papier wird getragen von:

Bundesärztekammer (BÄK)

Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)

Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V.

Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf)

ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft

AWMF e. V. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlich Medizinischen Fachgesellschaften

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI)

Berufsverband Orthoptik Deutschland e. V. (BOD)

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland BED e. V.

Bundesverband PTA e. V. (BVpta)

Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e. V. (BZÄK)

bvvp e. V. Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten

dbl – Deutscher Bundesverband Logopädie e. V.

Der Verband für Physiotherapie – Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e. V.

Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)

Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)

Deutscher Ärztinnenbund e. V.

Deutscher Berufsverband für Altenpflege e. V. (DBVA)

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.

Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V. (dba)

Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs)

Deutscher Verband Ergotherapie e. V. (DVE)

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) e. V.

Deutscher Verband für Podologie (ZFD) e. V.

DVTA – Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e. V.

Hartmannbund - Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)

LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e. V.

Marburger Bund Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

MEDI GENO Deutschland e. V.

Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa)

VDB Physiotherapieverband

Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD)

Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. (VDD)

Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e. V. (VLK)

Virchowbund - Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.

Die richtige Entsorgung von Arzneimitteln schützt Umwelt und Gesundheit
Pharma Deutschland informiert - Verband ruft zu verantwortungsvoller Entsorgung auf und gibt praktische Tipps für den Alltag

Zum Schutz von Gewässern und Böden ruft Pharma Deutschland Verbraucher zu einer sachgerechten Entsorgung von Arzneimitteln auf. Der Verband betont die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Arzneimitteln für den Umweltschutz und die öffentliche Gesundheit.

„Arzneimittel sind für die Gesundheit unverzichtbar. Jedoch kann ein unsachgemäßer Umgang mit ihnen zu einer Belastung der Umwelt mit schädlichen und oft langlebigen Rückständen führen“, erklärt Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft bei Pharma Deutschland. „Um Gewässer und Böden als Lebensraum und Trinkwasserressource zu schützen, können Patientinnen und Patienten wichtige Beiträge dazu leisten, um den Eintrag von Arzneimittelrückständen in die Umwelt zu reduzieren.“

Arzneimittel im Hausmüll entsorgen Humanarzneimittel gelangen größtenteils über die häuslichen Abwässer in den Wasserkreislauf. Ein Teil davon rührt daher, dass aus Unwissenheit viele Menschen abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente gelegentlich bis regelmäßig über die Toilette oder die Spüle entsorgen. „Arzneimittel sollten keinesfalls über den Ausguss oder die Toilette, sondern über den Hausmüll entsorgt werden“, betont Dr. Kroth. Pharma Deutschland weist darauf hin, dass die Entsorgung von Arzneimitteln in Deutschland auf kommunaler Ebene unterschiedlich geregelt ist. In vielen Orten können Altarzneimittel über die Restmülltonne entsorgt werden, in anderen Orten wie Berlin nur über Schadstoffmobile oder Recyclinghöfe. Auch manche Apotheken beteiligen sich freiwillig an der Rücknahme. Auf der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Website www.arzneimittelentsorgung.de können Verbraucher sich darüber informieren, wie sie am einfachsten abgelaufene oder unbrauchbare Arzneimittel sach- und umweltgerecht entsorgen können.

Merkformel: „Wischen statt waschen“ Der Verband gibt auch praktische Tipps für den Umgang mit Arzneimitteln im Alltag. Bei Salben empfiehlt Dr. Kroth, nach dem Auftragen und Einwirken überschüssige Salbe erst mit Papier abzuwischen und dieses in den Abfall zu tun, bevor man die Hände wäscht. „So gelangen möglichst wenig Spurenstoffe ins Abwasser“, erklärt er.

Nicht aufgebrauchte Antibiotika nicht aufheben Besondere Vorsicht ist bei Antibiotika geboten. „Angebrochene Antibiotikapackungen sollten definitiv entsorgt werden“, betont Dr. Kroth. „Keinesfalls sollten diese bei einer künftigen Erkrankung ohne ärztlichen Rat verwendet werden. Durch unsachgemäßen Gebrauch von Antibiotika können Resistenzen gegen diese wichtigen Arzneimittel entstehen.“ Pharma Deutschland unterstreicht zudem die Bedeutung von Forschung und Entwicklung, um die Umweltverträglichkeit von Arzneimitteln weiter zu verbessern. „Die pharmazeutische Industrie arbeitet kontinuierlich daran, Arzneimittel zu entwickeln, die nicht nur wirksam und sicher für Patienten sind, sondern auch möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben“, erklärt Dr. Kroth.

Patienteninformationen

Und was tun Sie für Ihre Augen?

Warum Sauerstofftherapie?
Sauerstoff ermöglicht das Leben! Er ist die Grundlage allen Lebens! Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen optimal Energie gewinnen. Bekanntermaßen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung der Zellen nicht nur mit dem Auftreten von Erkrankungen, sondern auch mit zunehmendem Alter. Sauerstoffdefizite stellen sich aber auch durch ungesunde, bewegungsarme Lebensweise und schlechte Ernährung ein.

Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS
Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS haben die allerbesten Voraussetzungen für unbeschwertes Kontaktlinsentragen mit hohem Komfort. Ein paar Dinge sollten jedoch bei Pflege und Handhabung beachtet werden. Darauf möchen wir Sie mit dieser Broschüre vorbereiten bzw. bei den ersten Schritten in die grenzenlose Bewegungsfreiheit mit hoher Sehschärfe ohne Ränder begleiten. Schenken Sie den einfachen Tipps und Ratschlägen Beachtung. So bleibt Ihnen die Freude an Ihren Kontaktlinsen erhalten - Tag für Tag.

Mehr als nur eine Alternative
Mehr als nur eine Alternative zur Brille und zur Laseroperation Kontaktlinsen sind kleine, auf der Tränenflüssigkeit schwimmende Kunststoffschalen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren. Sie lassen, wie Brillengläser, auf der Netzhaut ein scharfes Bild entstehen. Während Brillen alle Gegenstände stark vergrößern bzw. verkleinern, sind diese Effekte bei Kontaktlinsen wesentlich geringer ausgeprägt.

Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Bei ihr treten infolge der erhöhten Blutzuckerkonzentration über Jahre hin immer mehr Veränderungen an den Blutgefäßen im ganzen Körper auf. Diese Gefäßschäden sind die Ursache für Nieren- und Nervenschäden oder die gefürchteten Herz-Kreislaufprobleme, an denen im Langzeitverlauf der Erkrankung viele Diabetiker leiden. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Da eine frühe Diagnose und ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn sehr wichtig zum Erhalt des Augenlichts sind, muss der Diabetiker regelmäßig vom Augenarzt untersucht werden.

Schielen und Amblyopie
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung. Vier Millionen Mitbürger in Deutschland schielen. Sie leiden nicht nur unter der sichtbaren, oft entstellenden Abweichung; mehr noch belasten die mit dem Schielen verbundene Sehstörung.

Das trockene Auge
Etwa jeder fünfte Patient eines Augenarztes klagt über Beschwerden wie Brennen, Jucken oder das so genannte "Sandkorngefühl" im Auge. Das trockene Auge hat sich mittlerweile aufgrund vielfältiger Ursachen zu einem Volksleiden entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Benetzungsstörung der Augenoberfläche.

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Das Glaukom ist keine seltene Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Weltweit ist das Glaukom eine der häufigsten Erblindungsursachen. Patienten mit einer fortschreitenden Glaukomerkrankung haben Gesichtsfeldausfälle. Sie sehen weniger. Ein regelmäßiger Besuch biem Augenarzt ist deshalb spätestens ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert.

Schenken Sie Ihrer Sehkraft einen Augenblick
Ihre Augen sind Ihr persönliches Tor zur Welt. Mit keinem anderen Sinnesorgan nehmen Sie Ihre Umwelt so intensiv wahr. Deshalb brauchen Ihre Augen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Das gilt besonders in der zweiten Lebenshälfte, in der altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Augenerkrankungen Ihre Sehkraft beeinträchtigen können.

"Gerade da, wo ich hinschaue, sehe ich nichts!"
AMD (Altersbedingte Makuladegeneration) ist eine Erkrankung des Auges, bei der es im Alter zu einer Schädigung der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) kommt. AMD kann zum Verlust der Sehkraft in der Mitte des Sehbereichs führen. Betroffene erkennen AMD daran, dass in der Mitte des Gesichtsfeldes ein verschwommener Fleck auftaucht und gerade Linien plötzlich krumm erscheinen. Mit der Zeit wird der Fleck immer größer.

Augen zum Augenarzt
Eine Augenlinsentrübung wird "Grauer Star" genannt und wirkt sich störend auf die Sehkraft aus. Um wieder zu unbetrübtem Sehvermögen zu verhelfen, kann eine Staroperation sinnvoll sein.

Lasertomographie
Bei der Lasertomographie tastet ein Laserscanner der Sehnervenkopf und die Netzhaut ab und produziert so eine digitale dreidimensionale Darstellung der Papille. Dabei kann recht frühzeitig festgestellt werden, ob die Sehnervenfasern bereits verdünnt sind oder die Form der Papille krankhaft verändert ist. Die Untersuchung ist besonders für die Verlaufskotrolle beim beginnenden Glaukom wichtig. Ein häufig eingesetztes und bewährtes Gerät ist der so genannte Heidelberg Retina Tomograph (HRT).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Schwanenstr. 11
40721 Hilden
Tel: 02103/53113
vom 15.10. - 09:00 Uhr
bis 16.10. - 09:00 Uhr

Kontakt

Sprechzeiten
Mo, Di, Do:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi, Fr:
08:30 - 13:00 Uhr


Kontaktlinsenanpassung, HRT und Sehschule nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen telefonisch während der Sprechzeiten erbeten.

Vereinbarte Termine bitte einhalten - oder bei Verhinderung rechtzeitig absagen.


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Facharztpraxis für Augenheilkunde Augenärztin Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln

Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


Kontaktdaten des Verantwortlichen
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
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      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
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Leitung: Mariola Jablonski


Telefon: (0221) 9 89 17 77
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Berufsbezeichnung: Augenärztin / Fachärztin für Augenheilkunde, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Zulassungsnummer: 27 04 330

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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