Augenärztin Jablonski

Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Facharztpraxis für Augenheilkunde Mariola Jablonski in Köln-Ostheim.

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseite vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Augenarztpraxis geben können. Unser Praxisteam in Köln-Ostheim sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Sauerstofftherapie und den Einsatz des Heidelberg Retina-Tomographen (HRT). Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Behandlungsmethoden verschaffen. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und nehmen uns gern Zeit für Sie und Ihre Augengesundheit.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Augenarztteam Jablonski in Köln-Ostheim



Unsere Partnerpraxis

Besuchen Sie doch auch die Internetseite der Zahnarztpraxis Zbigniew Jablonski in Köln!
www.zahnarzt-jablonski.de

Zahnarztpraxis
Zbigniew Jablonski
in Köln
Burgstraße 2
51103 Köln
Telefon: (0221) 87 31 90

Sprechzeiten
Mo., Di., Do.:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Mi., Fr.:
08:00 bis 13:00 Uhr

Leistungen

Berufsgruppe
  • Fachärztin für Augenheilkunde
  • Augenärztin
Zusatzbezeichnungen
  • Ärztliches Qualitätsmanagement

Sprachen
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch
Besondere Leistungen
  • Sauerstofftherapie
  • Anamaloskop: Messung der Rot-Grünfehlsichtigkeit. Relevant z.B. bei Führerscheingutachten für LKW-und Busfahrer
  • Nyktometer: Untersuchung des Dämmerungssehen
  • Kindersprechstunde
  • Anpassung von Monats- und Tageslinsen
  • YAG-Kapsulotomie (Laserbehandlung)
  • YAG-Laser zur Entfernung des Nachstars nach Kataraktoperation
Diagnostik
  • computergesteuerte Gesichtsfeldmessung / Perimetrie
  • Dämmerungssinn-Untersuchung
  • Farbsinnstörungen: Anomaloskop nach Nagl
  • Messung des Augeninnendrucks (Grüner Star)
  • Computergesteuerte Untersuchung des Gesichtsfeldes (Computerperimetrie)
  • Vorsorgeuntersuchung auf grünen Star (Glaucom) sowie altersbedingter Maculadegeneration (AMD)
  • Nachtsehen
  • Refraktionsbestimmung, objektiv
  • Refraktionsbestimmung, subjektiv
  • Sehschärfenermittlung, computergesteuert
Eignungsuntersuchungen / Gutachten
  • Berufseignung
  • Gutachten für Bildschirmtätigkeit (G37)
  • Blindengeld
  • Führerscheingutachten für LKW und Fahrgastbeförderung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 60. Lebensjahr
  • Kindergarten
  • Luftfahrt
  • Rente
  • Schifffahrt
  • Schule
  • Sport und Reise
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine
  • Staplerfahrer
Konservative Behandlungen
  • Augenkrankheiten
  • Brillenbestimmung: Kinder, Mehrstärkenbrillen, Spezialbrillen
  • Kontaktlinsen: Sonderlinsen
  • Schielbehandlung
Praxisausstattung
  • behindertengerechte Einrichtung
  • optische Kohärenz-Tomograph (OCT): liefert eine zweidimensionale Querschnittsansicht der Netzhautstruktur z.B bei Maculadegeneration
  • biomikroskopische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
  • Heidelberg-Retinatomograph (HRT): dreidimesioale Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille)
  • Hornhauttopographie: landkartenartige Vermessung der Hornhaut
Sehschule / Orthoptik
  • Augenmuskellähmungen
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Sehschule / Orthoptik für Kinder
  • angeborene Augenerkrankungen
  • Augenmuskellähmungen
  • Fehlsichtigkeiten
  • kindliche Sehschwäche
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
Vorsorgeuntersuchungen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Glaukom (Grüner Star)
  • kindliche Sehschwäche
Indikationen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)
  • Augenherpes
  • Augentrockenheit (KCS)
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)
  • Diabetische Retinopathie
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Hornhautverkrümmung / Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
  • Keratokonus
  • Kurzsichtigkeit (Myopie)
  • Netzhautablösungen
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
  • Schwachsichtigkeit / Sehschwäche (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)


Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von LKW, Bus und Taxi eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein (Klasse D), Taxischein (Klasse D) und LKW-Führerschein (Klasse C) fällig und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Untersuchungsdauer für das augenärztliche Verkehrsgutachten beträgt ca. 30 Minuten.

Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca. 15 Minuten. Vordrucke können Sie in unserer Praxis erhalten. Nähere Informationen zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.

Unsere Einrichtung

Aktuelles

Herzkrank und erkältet: Wann darf man wieder Sport machen?
Husten, Schnupfen und Fieber sind bei wechselhafter Wetterlage keine Seltenheit. Wann können herzkranke Menschen nach einer Erkältung oder grippalem Infekt wieder Sport treiben? Ein Sportkardiologe gibt Rat

Heute noch mild, morgen schon wieder kalt: Plötzlich wechselnde Wetterlagen gehen oftmals auch mit einer steigenden Zahl an grippalen Infekten, mit Husten, Schnupfen und Fieber einher. Gerade für Menschen mit Herzerkrankungen wie Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit (KHK) oder einer Herzklappenerkrankung ist der Schutz ihres Herzens vor einer möglichen zusätzlichen Schädigung durch eine Grippe (Influenza) oder einen grippalen Infekt wichtig. Häufige Fragen vieler Herzpatienten sind in diesem Zusammenhang: Wie erkenne ich, dass mein Herz infolge einer Grippe geschädigt ist? Kann ich mich durch eine Grippeimpfung davor schützen? Und wie lange muss ich nach einer Erkältung, einem grippalen Infekt oder einer Grippe mit dem Sport pausieren? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt hier Sportkardiologe Prof. Dr. med. Jürgen Scharhag vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Infos sind auch unter www.herzstiftung.de/sport-nach-erkaeltung abrufbar.

Wichtig für Herzkranke: Grippeimpfung zum Schutz vor Herzbeteiligung „Eine Grippeimpfung ist gerade für Herzpatienten in jedem Fall ratsam. Denn eine echte Grippe, die Influenza, wirkt sich bei etwa jedem zehnten Erkrankten auch auf das Herz aus“, sagt Prof. Scharhag, der die Professur für Sport- und Leistungsphysiologie am Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport der Universität Wien innehat. „Unter anderem kann eine Herzmuskelentzündung, die Myokarditis, die Folge sein.“ Daher sind ohnehin Herzkranke bei einer Grippe eher gefährdet, dass es zu weiteren Herzproblemen kommt. Mit einer Impfung gegen Grippe (Influenzaviren) lässt sich die Erkrankungswahrscheinlichkeit oder zumindest die Schwere einer Influenza verringern – und damit auch das Risiko einer Herzmuskelentzündung.
Allerdings werden die meisten Infektionen der oberen Atemwege nicht durch Influenzaviren, sondern durch andere Viren wie Adenoviren oder Rhinoviren hervorgerufen. Man spricht dann von einem grippalen Infekt im Unterschied zu einer Grippe – auch wenn mitunter die Symptome ähnlich sind. „Auch diese Viren können – wenn auch seltener als Influenzaviren – eine Herzmuskelentzündung begünstigen, vor allem, wenn sich der Erkrankte nicht genügend schont und auskuriert“, betont Scharhag.

Herzbeteiligung: Was sind typische Anzeichen? Die Anzeichen einer Herzbeteiligung sind relativ unspezifisch, am häufigsten anzutreffen sind
- Müdigkeit,
- Abgeschlagenheit,
- Kurzatmigkeit oder
- Engegefühl in der Brust bzw. Schmerzen hinter dem Brustbein oder
- Herzstolpern (bei etwa jedem fünften Betroffenen).

Bei diesen Symptomen sollte man umgehend zum Arzt, der bei Verdacht auf eine Beteiligung des Herzens neben der Anamnese und einer körperlichen Untersuchung, ein EKG, eine Ultraschalluntersuchung des Herzens und eine Blutuntersuchung vornehmen wird. Lässt sich mit den aufgeführten Untersuchungen eine Beteiligung des Herzens nicht zweifelsfrei nachweisen oder ausschließen, ist als nächster Schritt eine Kernspintomographie (Kardio-MRT) des Herzens erforderlich.

Wie lange nach einem Infekt bis zum sportlichen Neustart pausieren? Gegen einen grippalen Infekt gibt es keine spezifische Therapie. Dennoch lassen sich die Symptome – wie auch bei einer Influenza – durch Erkältungsmittel wie Nasentropfen oder fiebersenkende Mittel häufig bessern. Oft empfinden Betroffene auch das Inhalieren als hilfreich. Wer sich wieder fitter fühlt, kann zunächst Spaziergänge an der frischen Luft absolvieren.
Auf Sport sollte man hingegen generell für die Dauer der Erkrankung verzichten, rät Sportkardiologe Scharhag. Der Körper sei in dieser Phase geschwächt. Eine sportliche Belastung beeinflusse dann das Immunsystem und könne somit schädlich sein. „Wie lange die Sportpause sein sollte, lässt sich pauschal nicht sagen, weil jeder Infekt unterschiedlich verläuft und sich jeder Betroffene individuell unterschiedlich schnell erholt.“ Meist liege man bei einem gewöhnlichen grippalen Infekt der oberen Atemwege mit einer Pause zwischen sieben und 14 Tagen richtig. Bei einer Influenza sollte man sogar mindestens 14 Tage pausieren. „Bis zu einem sportlichen Neustart mit zunächst niedrigen Belastungsintensitäten sollten wenigstens zwei bis drei symptomfreie Tage vorliegen.“

Generell sind bei Erkältung, grippalem Infekt oder Grippe folgende Punkte zu beachten

- Je stärker der Infekt war, desto länger die Pause.
- Bereits bei leichten Symptomen wie Halsschmerzen, Schnupfen oder Husten auf Sport und Training verzichten.
- Bei Gliederschmerzen oder Fieber ist körperliche Schonung erforderlich und Sport absolut tabu.
- Sind die Beschwerden/Symptome weg und es besteht wieder eine gute Leistungsfähigkeit im Alltag (z.B. erkennbar beim Treppensteigen), kann sanft mit lockerem bzw. erholsamem Training gestartet und dieses behutsam nach Befindlichkeit über ein bis zwei Wochen gesteigert werden. Dabei immer auf den eigenen Körper achten und z.B. den Puls kontrollieren.
- Bei Mattigkeit/Energielosigkeit mit dem Sport lieber noch warten. Und bei Unklarheiten hinsichtlich der Belastbarkeit sicherheitshalber beim Arzt vorstellen.
- Wurde eine Herzbeteiligung/Myokarditis festgestellt, muss mindestens drei Monate pausiert werden und die Sporttauglichkeit von einem Sportkardiologen u. a. mit Ruhe-EKG, Herzultraschall und Belastungs-EKG beurteilt werden. Bei regelrechten Befunden kann dann wieder mit dem Sport begonnen werden.

(ne/wi) Bildunterschrift: Univ.-Prof. Dr. med. Jürgen Scharhag, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Herzstiftung, Professur für Sport- und Leistungsphysiologie, Zentrum für Sportwissenschaft und Universitätssport, Universität Wien

Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln
„Medication Overuse Headache“/ MOH

Bei Menschen, die wegen rezidivierender primärer Kopfschmerzen (z.B. Migräne oder Kopfschmerzen vom Spannungstyp) häufig Schmerzmittel einnehmen, kann sich in der Folge ein sogenannter Medikamentenübergebrauchskopfschmerz (MOH) entwickeln. Dabei handelt es sich um eine eigenständige, sekundäre Kopfschmerzerkrankung, deren pathophysiologischen Mechanismen nicht vollständig geklärt sind. Sie umfassen eine gestörte Schmerzmodulation, zentrale Sensibilisierung, psychologische bzw. bio-behaviorale Faktoren (Verhaltensfaktoren), aber auch genetische Faktoren werden diskutiert. Letztendlich ist aber nicht geklärt, ob die häufige Einnahme von Schmerz-und Migränemitteln zu einer Chronifizierung von Kopfschmerzen führt oder ob sich zunächst die Kopfschmerzen verschlechtern und die Patientinnen und Patienten deshalb mehr Schmerz- und Migränemittel einnehmen.

Obwohl ein MOH mit substanziellen Beeinträchtigungen und einer Reduktion der Lebensqualität assoziiert ist, wird die Diagnose zu selten gestellt – vor allem, weil die Problematik den Kopfschmerzgeplagten, aber auch vielen Ärztinnen und Ärzten nicht ausreichend bekannt ist. Eine aktuelle Publikation [1] gibt einen ausführlichen Überblick über den derzeitigen medizinischen Wissensstand des MOH. Explizites Ziel sei es, Aufmerksamkeit und Bewusstsein für den MOH zu steigern, denn obwohl die die Erkrankung sowohl behandelbar als auch zu verhindern ist, ist die Prävalenz des MOH weltweit hoch, sie liegt bei Erwachsenen durchschnittlich bei 3,4% (regional zwischen 0,6% und 7%).

Für die Diagnose eines MOH muss zunächst der Zusammenhang zwischen der zu häufigen Einnahme von akuter Kopfschmerzmedikation und Chronifizierung der Kopfschmerzen aufgeklärt werden. Dies geschieht anhand von Anamnese (Betroffenen wird empfohlen, einen Kopfschmerzkalender zu führen) und neurologischer Untersuchung. Man spricht von MOH, wenn bei Betroffenen mit vorbestehendem primären Kopfschmerz an mindestens 15 Tagen pro Monat Kopfschmerzen auftreten, die mit Schmerz- oder Migränemedikamenten behandelt werden – und dies über mehr als drei Monate lang. Dabei kommt es häufiger bzw. schneller unter Triptanen zu einem MOH als unter NSARs (z.B. Ibuprofen); besonders problematisch sind opiathaltige Schmerzmittel wegen eines zusätzlichen Abhängigkeitspotenzials. Weitere Risikofaktoren für einen MOH sind weibliches Geschlecht, niedriger Bildungs- oder sozialer Status, zusätzliche psychiatrische Erkrankungen wie Depression oder Angsterkrankungen, abhängiges Verhalten, z.B. Rauchen, Einnahme von Medikamenten gegen Schlafstörungen oder Beruhigungsmittel.

„Der erste Schritt ist es, an die Möglichkeit eines MOH zu denken und die Problematik anzusprechen“, erklärt Prof. Hans-Christoph Diener, Co-Autor der Publikation und federführender Autor der entsprechenden Leitlinie der DGN [2]. „Dies kann sowohl von Behandelnden wie auch von den Betroffenen ausgehen“. Wichtig sei, dies wird auch im aktuellen Artikel betont, dass nicht den Patientinnen und Patienten die „Schuld“ an der Situation gegeben werde, denn meist liege das Problem in einem unzureichenden Kopfschmerz- oder Migräne-Management und nicht an einem Medikamenten-Missbrauch. Ein MOH trete in erster Linie bei ungenügender Prophylaxe von primären Kopfschmerzerkrankungen und folglich zu häufigem akutem Schmerzmittelbedarf auf, seltener dagegen bei anderen zugrunde liegenden Schmerzerkrankungen, wie chronischen Rückenschmerzen.

Wenn ein MOH diagnostiziert wurde, so kann eine angemessene Behandlung entsprechend den aktuellen Leitlinien [2] in der Regel effektiv die Kopfschmerz- bzw. Krankheitslast und den Schmerzmittelverbrauch reduzieren; die Erfolgsrate einer Leitlinien-gerechten Therapie beträgt nach 6-12 Monaten etwa 50-70%, bestätigt Diener. Die Behandlung des MOH besteht in der Reduktion der Einnahmehäufigkeit der übergebrauchten akuten Schmerzmittel bzw. dem kompletten Absetzen; gleichzeitig wird mit einer geeigneten Kopfschmerz-Prävention begonnen, beispielsweise mit Topiramat, Amitriptylin, Botulinumtoxin oder einem monoklonalen Antikörper gegen das migräneauslösende CGRP („Calcitonin Gene-Related Peptide“). Je nach Situation kann dies ambulant, tagesklinisch oder stationär durchgeführt werden.

Leider sei oft die Gefahr eines Rückfalls vorhanden, so Diener, am größten sei sie im ersten Jahr nach dem Absetzen des auslösenden Schmerzmittels – insbesondere bei Opioid-Übergebrauch. Eine engmaschige Betreuung der Betroffenen reduziere dieses Risiko. Betont wird außerdem, dass für einen anhaltenden Erfolg ergänzend zur medikamentösen Prophylaxe auch nicht-medikamentöse Präventivmaßnahmen erfolgen müssen. Dazu gehören z.B. angemessene Schlaf- und Erholungszeiten, Entspannungstraining, aber auch regelmäßiger Ausdauersport und ggf. eine psychologische Betreuung.

„Kopfschmerzpatientinnen und -patienten, auch bei vermeintlich guter Einstellung einer Prophylaxe, sollten regelmäßig nach der Häufigkeit notwendiger Akutmedikationen befragt werden“, mahnt Diener. „Schon bei monatlich zehn Kopfschmerztagen sollte über eine Optimierung der Prophylaxe nachgedacht bzw. ggf. eine neurologische Mitbetreuung erwogen werden.“

[1] Ashina S, Terwindt GM, Steiner TJ et al. Medication overuse headache. Nat Rev Dis Primers 2023 Feb 2; 9 (1): 5 doi: 10.1038/s41572-022-00415-0.
[2] Diener H.-C., Kropp P. et al., Kopfschmerz bei Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln (Medication Overuse Headache = MOH), S1-Leitlinie, 2022; in: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), Leitlinien für Diagnostik und Therapie in der Neurologie. Online: www.dgn.org/leitlinien https://dgn.org/artikel/2368 oder
https://dgn.org/leitlinien/ll-030-131-kopfschmerz-bei-uebergebrauch-von-schmerz-...

Welt-Schlaftag am 17. März: Mit richtigem Schlafverhalten Batterien aufladen
Schlafstörungen verursachen in Westfalen-Lippe erstmalig über 80.000 Ausfalltage

Die Krankmeldungen aufgrund von Schlafstörungen nehmen in Westfalen-Lippe in den letzten Jahren kontinuierlich zu und sind in 2022 auf einen neuen Höchstwert angestiegen. Das zeigt eine aktuelle Analyse der AOK NordWest. Danach entfielen auf nichtorganische Schlafstörungen bei AOK-versicherten Beschäftigten in Westfalen-Lippe im Jahr 2022 insgesamt 80.596 Fehltage. Das sind 46 Prozent mehr als noch in 2021 mit 55.321 Ausfalltagen. Im Vergleich zu 2019 (36.874 Fehltage) hat sich das Plus sogar mehr als verdoppelt. „Die deutliche Zunahme der Arbeitsunfähigkeitstage ist alarmierend. Ursachen können neben Termin- und Leistungsdruck auch Schichtarbeit, psychische Belastungen oder eine intensive abendliche Nutzung von TV, Computer oder Smartphone sein“, sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann anlässlich des Welt-Schlaftages am 17. März. „Der Schlaf hat für die Gesundheit eine wichtige Funktion. Neben sportlicher Aktivität und ausgewogener Ernährung ist er einer der Grundpfeiler für einen fitten Körper und Geist“, so Ackermann.

Zu viel Stress, Sorgen und Ängste, private Probleme, zu viel Koffein oder Alkohol, zu fettes Essen aber auch körperliche oder psychische Erkrankungen oder die Nebenwirkung von Medikamenten bewirken bei vielen Menschen in Westfalen-Lippe Probleme beim Ein- und Durchschlafen. Allein im Jahr 2021 waren rund 110.000 AOK-Versicherte deswegen in ärztlicher Behandlung.

Die Folgen von Schlafmangel können aber gravierend sein: Denn Schlaf ist lebenswichtig. Vor allem im gesunden Schlaf entspannt und erholt sich der gesamte Körper. Ist der Schlafrhythmus gestört, kann es zu dauerhaften, gesundheitlichen Problemen kommen. Schlafmangel führt zu Müdigkeit, Konzentrationsproblemen und Leistungsverlust, kann langfristig aber auch Erkrankungen zum Beispiel des Herz-Kreislauf-Systems verursachen oder die Entstehung von Diabetes oder psychischen Problemen begünstigen. „Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang mit dem starken Anstieg der Krankmeldungen bei den psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren“, so Ackermann. Deshalb sei es wichtig, nachts nicht nur für volle Akkus beim eigenen Handy zu sorgen, sondern auch die eigenen Batterien durch gesunden Schlaf wieder aufzuladen. „Ausreichend Schlaf steigert unser Wohlbefinden und die Lebensqualität“, so Ackermann.

Daher sollten Betroffene bei Ein- und Durchschlafstörungen dem individuellen Problem auf die Spur kommen, um gezielt etwas gegen die Schlafprobleme zu unternehmen. „Wer auf allgemeine Verhaltensregeln der Schlafhygiene achtet, kann schon viel dazu beitragen, dass sich der Schlaf-Wach-Rhythmus harmonisiert“, sagt Ackermann. Dazu gehört eine angenehme Schlafumgebung mit kühler Zimmertemperatur, der Verzicht auf schwere Mahlzeiten vor dem Zubettgehen sowie auf Koffein, Alkohol und Nikotin. Auch mehr Bewegung im Alltag und ein abendlicher Spaziergang anstatt Fernsehen, Smartphone oder Laptop können helfen, den natürlichen Schlafrhythmus wiederherzustellen. Zur Bewältigung von Schlafstörungen bietet auch der liveonline-Kurs ‚Schlaf gut‘ der AOK NordWest Unterstützung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren alles über Schlaf- und Psychohygiene und können sich mit anderen Teilnehmern austauschen. Lassen sich die Schlafprobleme nicht beheben und leiden Betroffene häufig und regelmäßig unter Abgeschlagenheit und Konzentrationsproblemen, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Weitere Informationen rund um das Themen Schlaf unter www.aok.de/nw Gesundheitsmagazin.

Vorhofflimmern im hohen Alter: Katheterablation oder Herzschrittmacher?
Wiesbadener Herzspezialisten untersuchen, was über 75-Jährigen mit Vorhofflimmern mehr hilft: eine Katheterablation oder eine Schrittmacher-Therapie?

Bundesweit leiden rund 1,5 bis 2 Millionen Menschen an Vorhofflimmern, der häufigsten anhaltenden Herzrhythmusstörung. Das Herz schlägt unregelmäßig, es rast oder stolpert. Viele haben außerdem Luftnot, Brustschmerzen oder Schwindel, sind weniger leistungsfähig. Unbehandelt wird die Erkrankung immer schlimmer, bis es schließlich zu einem dauerhaften sogenannten „persistierenden Vorhofflimmern“ kommt. Das Risiko, an Vorhofflimmern zu erkranken, steigt mit zunehmendem Alter an. So sind zirka 10 Prozent der über 75-Jährigen davon betroffen, bei Senioren über 85 sind es sogar rund 20 Prozent. Viele Jahre hindurch hat man den Herzschlag standardmäßig mit Medikamenten verlangsamt. Mehr und mehr behandeln Ärzte die Störung jedoch direkt am Herzen. Dafür gibt es verschiedene Methoden. Mit einer Katheterablation veröden sie die für die „Störfeuer“ verantwortlichen Herzmuskelfasern mit Hitze, Kälte oder Mini-Stromstößen und schalten sie so dauerhaft aus. Diesen Eingriff nennt man Pulmonalvenenisolation (PVI), da der Grund für die gestörten Signale in den Lungenvenen (Pulmonalvenen) liegt.
Weniger Krankenhauseinweisungen nach Schrittmacherimplantation

Doch bei dieser Methode gibt es ein Problem: „Untersuchungen zufolge kommt es insbesondere bei älteren Patienten mit persistierendem Vorhofflimmern nach einer PVI innerhalb des ersten Jahres in 40 Prozent der Fälle erneut zu einem Rückfall und einem Krankenhausaufenthalt“, erklärt Prof. Dr. Joachim Ehrlich, Chefarzt der Kardiologischen Klinik im St-Josefs-Hospital Wiesbaden. Deswegen vergleicht der Herzspezialist in einem von der Deutschen Herzstiftung mit 50.000 Euro geförderten und international erstmaligen Forschungsprojekt* die Pulmonalvenenisolation – die in diesem Fall die irritierenden Herzmuskelfasern mit extremer Kälte (Kryoablation) ausschaltet –, mit einer zweiten Behandlungsmethode: der Schrittmacherimplantation, verbunden mit His-Bündel-Ablation (Ablate and Pace, kurz „AaP“) Hierbei wird den Patienten ein Herzschrittmacher eingesetzt und in der Folge das His-Bündel verödet. Das ist ein Muskelfasernetz, das die elektrischen Signale an die Herzkammern weiterleitet. „Hier kommt es in weniger Fällen zu erneuten Klinikaufenthalten pro Jahr“, sagt der Chefarzt, der die Studie leitet. „Wir nehmen an, dass die AaP-Strategie im Vergleich zur PVI bei Patienten, die über 75 sind und an persistierendem Vorhofflimmern leiden, zu einer deutlichen Verbesserung der Lebensqualität führt.“ Es sei mit dieser Methode davon auszugehen, dass bei älteren Patienten eine signifikant niedrigere Rate an Krankenhauseinweisungen aufgrund von Herzrhythmusstörungen oder Herzschwäche eintritt. Ob die Hypothese stimmt, das wollen Prof. Ehrlich und seine Mitarbeiter im direkten Vergleich der beiden Behandlungsoptionen zeigen. Bei den Patienten, die erneut die Klinik aufgesucht haben, untersuchen die Forscher in ihrer Studie zudem, ob eine wiederholte Ablationstherapie oder elektrische Kardioversion zur Wiederherstellung des normalen Herzschlags notwendig war oder eine Aufrüstung des implantierten Schrittmachers mittels eines drittes Elektrodenkabel erfolgen musste. „Das ist ein sehr wichtiges und innovatives Forschungsvorhaben, welches dazu beiträgt, die Beschwerden von älteren Patienten mit persistierendem Vorhofflimmern zu verringern. Prof. Ehrlich und sein Team leisten mit ihrer Studie auch international einen wichtigen Beitrag zur Behandlung von Vorhofflimmern“, betont Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung.
Lebensqualität der älteren Patienten massiv beeinträchtigt

Denn gerade für ältere Patienten mit persistierendem Vorhofflimmern können die Beschwerden im Alltag äußerst belastend sein. „Vielen Betroffenen fallen selbst einfache Tätigkeiten wie das Ausräumen einer Spülmaschine zunehmend schwerer“, berichtet Dr. Andreas Böhmer, Assistenzarzt in der Kardiologischen Klinik im Wiesbadener St-Josefs-Hospital und Koordinator der Studie. Nachts würden die Betroffenen vor Angst wachliegen, weil das Herz unruhig schlage und stolpere. „Das beeinträchtigt massiv die Lebensqualität.“
Ersten Zwischenergebnissen zufolge hilft Schrittmacher Senioren besser

196 Patienten in bundesweit fünf unterschiedlichen Kliniken, das St- Josefs-Hospital Wiesbaden eingeschlossen, nehmen an der Studie teil (Standorte: Bad Nauheim, Gießen, Münster, Murnau). Alle sind über 75 Jahre alt und leiden an schwerwiegenden Symptomen des persistierenden Vorhofflimmerns, aber nicht an Herzschwäche oder weiteren bestimmten Herzerkrankungen. Sie werden entweder mit der AaP- oder PVI-Methode behandelt und drei, sechs und zwölf Monate danach untersucht. Mittels Fragebögen wird die persönliche Einschätzung der Lebensqualität erfasst. 2025 sollen die endgültigen Resultate vorliegen. Mit den ersten Zwischenergebnissen zeigt sich Prof. Ehrlich zufrieden: „Sie bestätigen unsere Hypothese, dass das AaP-Verfahren zur Behandlung von älteren Menschen mit Vorhofflimmern der PVI hinsichtlich oben genannter Untersuchungspunkte überlegen ist.“ Wann die Endergebnisse jedoch im Klinikalltag Anwendung finden, sei offen. „Forschungsarbeit ist kein Sprint, sondern ein Marathon.“      

13.03.2023 DGA | Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V.

Patienteninformationen

Und was tun Sie für Ihre Augen?

Warum Sauerstofftherapie?
Sauerstoff ermöglicht das Leben! Er ist die Grundlage allen Lebens! Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen optimal Energie gewinnen. Bekanntermaßen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung der Zellen nicht nur mit dem Auftreten von Erkrankungen, sondern auch mit zunehmendem Alter. Sauerstoffdefizite stellen sich aber auch durch ungesunde, bewegungsarme Lebensweise und schlechte Ernährung ein.

Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS
Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS haben die allerbesten Voraussetzungen für unbeschwertes Kontaktlinsentragen mit hohem Komfort. Ein paar Dinge sollten jedoch bei Pflege und Handhabung beachtet werden. Darauf möchen wir Sie mit dieser Broschüre vorbereiten bzw. bei den ersten Schritten in die grenzenlose Bewegungsfreiheit mit hoher Sehschärfe ohne Ränder begleiten. Schenken Sie den einfachen Tipps und Ratschlägen Beachtung. So bleibt Ihnen die Freude an Ihren Kontaktlinsen erhalten - Tag für Tag.

Mehr als nur eine Alternative
Mehr als nur eine Alternative zur Brille und zur Laseroperation Kontaktlinsen sind kleine, auf der Tränenflüssigkeit schwimmende Kunststoffschalen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren. Sie lassen, wie Brillengläser, auf der Netzhaut ein scharfes Bild entstehen. Während Brillen alle Gegenstände stark vergrößern bzw. verkleinern, sind diese Effekte bei Kontaktlinsen wesentlich geringer ausgeprägt.

Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Bei ihr treten infolge der erhöhten Blutzuckerkonzentration über Jahre hin immer mehr Veränderungen an den Blutgefäßen im ganzen Körper auf. Diese Gefäßschäden sind die Ursache für Nieren- und Nervenschäden oder die gefürchteten Herz-Kreislaufprobleme, an denen im Langzeitverlauf der Erkrankung viele Diabetiker leiden. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Da eine frühe Diagnose und ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn sehr wichtig zum Erhalt des Augenlichts sind, muss der Diabetiker regelmäßig vom Augenarzt untersucht werden.

Schielen und Amblyopie
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung. Vier Millionen Mitbürger in Deutschland schielen. Sie leiden nicht nur unter der sichtbaren, oft entstellenden Abweichung; mehr noch belasten die mit dem Schielen verbundene Sehstörung.

Das trockene Auge
Etwa jeder fünfte Patient eines Augenarztes klagt über Beschwerden wie Brennen, Jucken oder das so genannte "Sandkorngefühl" im Auge. Das trockene Auge hat sich mittlerweile aufgrund vielfältiger Ursachen zu einem Volksleiden entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Benetzungsstörung der Augenoberfläche.

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Das Glaukom ist keine seltene Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Weltweit ist das Glaukom eine der häufigsten Erblindungsursachen. Patienten mit einer fortschreitenden Glaukomerkrankung haben Gesichtsfeldausfälle. Sie sehen weniger. Ein regelmäßiger Besuch biem Augenarzt ist deshalb spätestens ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert.

Schenken Sie Ihrer Sehkraft einen Augenblick
Ihre Augen sind Ihr persönliches Tor zur Welt. Mit keinem anderen Sinnesorgan nehmen Sie Ihre Umwelt so intensiv wahr. Deshalb brauchen Ihre Augen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Das gilt besonders in der zweiten Lebenshälfte, in der altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Augenerkrankungen Ihre Sehkraft beeinträchtigen können.

"Gerade da, wo ich hinschaue, sehe ich nichts!"
AMD (Altersbedingte Makuladegeneration) ist eine Erkrankung des Auges, bei der es im Alter zu einer Schädigung der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) kommt. AMD kann zum Verlust der Sehkraft in der Mitte des Sehbereichs führen. Betroffene erkennen AMD daran, dass in der Mitte des Gesichtsfeldes ein verschwommener Fleck auftaucht und gerade Linien plötzlich krumm erscheinen. Mit der Zeit wird der Fleck immer größer.

Augen zum Augenarzt
Eine Augenlinsentrübung wird "Grauer Star" genannt und wirkt sich störend auf die Sehkraft aus. Um wieder zu unbetrübtem Sehvermögen zu verhelfen, kann eine Staroperation sinnvoll sein.

Lasertomographie
Bei der Lasertomographie tastet ein Laserscanner der Sehnervenkopf und die Netzhaut ab und produziert so eine digitale dreidimensionale Darstellung der Papille. Dabei kann recht frühzeitig festgestellt werden, ob die Sehnervenfasern bereits verdünnt sind oder die Form der Papille krankhaft verändert ist. Die Untersuchung ist besonders für die Verlaufskotrolle beim beginnenden Glaukom wichtig. Ein häufig eingesetztes und bewährtes Gerät ist der so genannte Heidelberg Retina Tomograph (HRT).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Apotheken-Notdienst

Anschrift
Notdienstzeiten
Gumbertstr. 180-182
40229 Düsseldorf
Tel: 0211/24 50 30 60
vom 26.03. - 09:00 Uhr
bis 27.03. - 09:00 Uhr
Fritz-Erler-Straße 20
40595 Düsseldorf
Tel: 0211/70 66 99
vom 26.03. - 09:00 Uhr
bis 27.03. - 09:00 Uhr
Warrington-Platz 18
40721 Hilden
Tel: 02103/24 68 15
vom 26.03. - 09:00 Uhr
bis 27.03. - 09:00 Uhr

Kontakt

Sprechzeiten
Mo, Di, Do:
08:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Mi, Fr:
08:30 - 13:00 Uhr


Kontaktlinsenanpassung, HRT und Sehschule nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen telefonisch während der Sprechzeiten erbeten.

Vereinbarte Termine bitte einhalten - oder bei Verhinderung rechtzeitig absagen.


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Facharztpraxis für Augenheilkunde Augenärztin Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
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Telefon: (0221) 9 89 17 77
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II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf einer auf der Internetpräsenz hinterlegten Datei werden Zugriffsdaten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Jeder Datensatz besteht aus:

      (1) der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
      (2) dem Namen der Datei,
      (3) dem Datum und Uhrzeit der Anforderung,
      (4) der übertragenen Datenmenge,
      (5) dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
      (6) einer Beschreibung des Typs des verwendeten Betriebssystems und Webbrowsers,
      (7) der Client IP-Adresse.

      Die Client-IP-Adresse wird zum Zweck der Übermittlung der angeforderten Daten verwendet; sie wird nach Wegfall des technischen Erfordernisses durch Löschung des letzten Ziffernblocks (Ipv4) oder des letzten Oktetts (Ipv6) anonymisiert.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Daten werden bei jedem Zugriff eines Nutzers auf eine Seite unseres Angebots und bei jedem Aufruf unserer Internetpräsenz gespeichert und werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind, was der Fall ist, wenn der Besucher unsere Webseite verlässt.

    3. Rechtsgrundlage

      Die vorübergehende Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f EU-Datenschutzgrundverordnung (im Folgenden „DSGVO“). Das berechtigte Interesse liegt in der Zurverfügungstellung unserer Webseite.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

  2. Vertragsdurchführung

    1. Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung

      Name, Anschrift(en), Bankverbindung, E-Mail-Adresse, Telefon- oder Telefaxnummer, Client-IPAdresse im Zeitpunkt der Abgabe einer Vertragserklärung werden allein zum Zweck der Vertragsbegründung oder -durchführung erhoben, gespeichert und verarbeitet, was insbesondere die Abrechnung und die Abwicklung des Vertrags umfasst.

      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
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Leitung: Mariola Jablonski


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Berufsbezeichnung: Augenärztin / Fachärztin für Augenheilkunde, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Zulassungsnummer: 27 04 330

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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Berufsrechtliche Regelungen:
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Zulassungsbehörde:
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