Augenärztin Jablonski

Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Facharztpraxis für Augenheilkunde Mariola Jablonski in Köln-Ostheim.

Schön, dass Sie sich für unsere Praxis interessieren und auf unseren Internetseite vorbeischauen. Wir hoffen, dass wir Ihnen hier einen informativen Einblick in die Augenarztpraxis geben können. Unser Praxisteam in Köln-Ostheim sorgt dafür, dass Sie sich bei uns in entspannter Atmosphäre rundum wohl fühlen. Wir möchten Ihnen genau das bieten, was für Ihre individuelle Vorsorge und Genesung notwendig und sinnvoll ist.

Unser Bestreben ist es, Ihnen mit unserem Leistungsspektrum eine rundum optimale Versorgung zu bieten. Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Sauerstofftherapie und den Einsatz des Heidelberg Retina-Tomographen (HRT). Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Einblick über unsere Behandlungsmethoden verschaffen. Sie dürfen von uns Erfahrung und Kompetenz erwarten.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen. Wir informieren Sie umfassend und nehmen uns gern Zeit für Sie und Ihre Augengesundheit.

Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen und hoffen, dass Sie sich bei uns rundum wohl fühlen werden!

Ihr Augenarztteam Jablonski in Köln-Ostheim



Unsere Partnerpraxis

Besuchen Sie doch auch die Internetseite der Zahnarztpraxis Zbigniew Jablonski in Köln!
www.zahnarzt-jablonski.de

Zahnarztpraxis
Zbigniew Jablonski
in Köln
Burgstraße 2
51103 Köln
Telefon: (0221) 87 31 90

Sprechzeiten
Mo., Di., Do.:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:30 bis 18:00 Uhr
Mi., Fr.:
08:00 bis 13:00 Uhr

Leistungen

Berufsgruppe
  • Fachärztin für Augenheilkunde
  • Augenärztin
Zusatzbezeichnungen
  • Ärztliches Qualitätsmanagement

Sprachen
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Türkisch
Besondere Leistungen
  • Sauerstofftherapie
  • Anamaloskop: Messung der Rot-Grünfehlsichtigkeit. Relevant z.B. bei Führerscheingutachten für LKW-und Busfahrer
  • Nyktometer: Untersuchung des Dämmerungssehen
  • Kindersprechstunde
  • Anpassung von Monats- und Tageslinsen
  • YAG-Kapsulotomie (Laserbehandlung)
  • YAG-Laser zur Entfernung des Nachstars nach Kataraktoperation
Diagnostik
  • computergesteuerte Gesichtsfeldmessung / Perimetrie
  • Dämmerungssinn-Untersuchung
  • Farbsinnstörungen: Anomaloskop nach Nagl
  • Messung des Augeninnendrucks (Grüner Star)
  • Computergesteuerte Untersuchung des Gesichtsfeldes (Computerperimetrie)
  • Vorsorgeuntersuchung auf grünen Star (Glaucom) sowie altersbedingter Maculadegeneration (AMD)
  • Nachtsehen
  • Refraktionsbestimmung, objektiv
  • Refraktionsbestimmung, subjektiv
  • Sehschärfenermittlung, computergesteuert
Eignungsuntersuchungen / Gutachten
  • Berufseignung
  • Gutachten für Bildschirmtätigkeit (G37)
  • Blindengeld
  • Führerscheingutachten für LKW und Fahrgastbeförderung
  • Fahrtauglichkeitsuntersuchungen ab dem 60. Lebensjahr
  • Kindergarten
  • Luftfahrt
  • Rente
  • Schifffahrt
  • Schule
  • Sport und Reise
  • Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportbootführerscheine
  • Staplerfahrer
Konservative Behandlungen
  • Augenkrankheiten
  • Brillenbestimmung: Kinder, Mehrstärkenbrillen, Spezialbrillen
  • Kontaktlinsen: Sonderlinsen
  • Schielbehandlung
Praxisausstattung
  • behindertengerechte Einrichtung
  • optische Kohärenz-Tomograph (OCT): liefert eine zweidimensionale Querschnittsansicht der Netzhautstruktur z.B bei Maculadegeneration
  • biomikroskopische Untersuchung der vorderen und hinteren Augenabschnitte
  • Heidelberg-Retinatomograph (HRT): dreidimesioale Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille)
  • Hornhauttopographie: landkartenartige Vermessung der Hornhaut
Sehschule / Orthoptik
  • Augenmuskellähmungen
  • Muskelerkrankungen (Myopathien)
  • Schilddrüsenerkrankungen
Sehschule / Orthoptik für Kinder
  • angeborene Augenerkrankungen
  • Augenmuskellähmungen
  • Fehlsichtigkeiten
  • kindliche Sehschwäche
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
Vorsorgeuntersuchungen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Glaukom (Grüner Star)
  • kindliche Sehschwäche
Indikationen
  • altersbedingte Makuladegeneration (AMD)
  • Altersweitsichtigkeit (Presbyopie)
  • Augenherpes
  • Augentrockenheit (KCS)
  • Bindehautentzündung (Konjunktivitis)
  • Diabetische Retinopathie
  • Grauer Star (Katarakt)
  • Grüner Star (Glaukom)
  • Hornhautverkrümmung / Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
  • Keratokonus
  • Kurzsichtigkeit (Myopie)
  • Netzhautablösungen
  • Netzhauterkrankungen
  • Schielen (Strabismus)
  • Schwachsichtigkeit / Sehschwäche (Amblyopie)
  • Weitsichtigkeit (Hyperopie)


Laut Gesetzgeber brauchen Sie für das Führen von LKW, Bus und Taxi eine augenärztliche Begutachtung. Die augenärztliche Begutachtung wird bei der Ersterlangung von Busführerschein (Klasse D), Taxischein (Klasse D) und LKW-Führerschein (Klasse C) fällig und muss ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre wiederholt werden. Die Untersuchungsdauer für das augenärztliche Verkehrsgutachten beträgt ca. 30 Minuten.

Wir bieten Ihnen Untersuchungen für den Sportbootführerschein an. Die Untersuchung dauert ca. 15 Minuten. Vordrucke können Sie in unserer Praxis erhalten. Nähere Informationen zu dem Sportbootführerschein erhalten Sie entweder in Ihrer Segelschule oder beim Deutschen Segler Verband.

Unsere Einrichtung

Aktuelles

Gesundes-Herz-Gesetz: Abgesang auf die evidenzbasierte Medizin
Gerade beim kardiovaskulären Risiko sollten Lebenstilveränderungen und damit die Primärprävention an zentraler Stelle stehen

Der Referentenentwurf zum geplanten Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit („Gesundes-Herz-Gesetz“) wird seinem Titel nicht gerecht. Statt echter Prävention zielt der Entwurf vor allem auf nicht-evidenzbasierte Screening-Maßnahmen und verstärkte Medikalisierung ab. Die komplexe Aufgabe einer nachhaltig wirksamen Prävention bleibt unbearbeitet. Besonders problematisch ist außerdem, dass die Leistungsausweitung per Gesetz festgelegt und nicht wie bisher über den G-BA ermittelt werden soll. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) erhebt Einspruch.

Seit Mitte Juni liegt der Referentenentwurf für das „Gesunde-Herz-Gesetz“ (GHG) vor. Im Entwurf sind weitere Check-ups und Screenings sowie eine deutliche Ausweitung der medikamentösen Prävention vorgesehen. Wichtige Grundregeln der evidenzbasierten Medizin werden ausgehebelt. Seitdem reißen die kritischen Stimmen nicht ab. Auch die DEGAM lehnt die Pläne mit ihrer heute beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) abgegebenen Stellungnahme klar ab.

„Dieses Gesetz ist in der geplanten Form ein Skandal“, kommentiert Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin, für die sich auch unsere Fachgesellschaft seit Jahrzehnten einsetzt, werden gleich doppelt ignoriert: Zum einen ist der Nutzen von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen, die ausgeweitet werden sollen, nach wie vor unklar. Zum anderen sollen Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung – hier die Verordnung von Statinen aufgrund von gesetzlich festgelegten Risikoschwellen – nicht mehr auf Basis einer systematischen Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Stattdessen soll die Entscheidung zur Leistungsauswertung per Gesetz erfolgen. Aber was passiert zum Beispiel, wenn es neue Evidenz gibt? Oder was, wenn sich die politischen Machtverhältnisse ändern? Werden dann wieder andere Grenzwerte festgesetzt? Dieser Entwurf ist ein einziges Trauerspiel für die evidenzbasierte Medizin.“

In den Prozess der Gesetzesentwicklung hat sich die DEGAM seit Monaten im Rahmen von Anhörungen und Stellungahmen intensiv eingebracht. Nichts von dieser Expertise findet sich im Referentenentwurf wieder. Die DEGAM hat frühzeitig davor gewarnt, die Verhältnisprävention zu vernachlässigen. Dabei spielen Lebensstilfaktoren und damit die Primärprävention gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen (KHK) eine entscheidende Rolle, was im Gesetzesentwurf auch einleitend festgestellt wird. Allerdings zieht das BMG die falschen Schlüsse. Denn statt wirksamer Angebote zur Primärprävention setzt das BMG auf mehr Früherkennung und auf eine Senkung der Lipidwerte, so dass Millionen Menschen mehr Medikamente nehmen werden.

„Für die Allgemeinmedizin gilt aber: Wir konzentrieren uns nicht nur auf die Lipide, sondern behandeln immer das Gesamtrisiko für ein kardiovaskuläres Ereignis“, so Martin Scherer weiter. Auch die Pläne zur Ausweitung der Früherkennung können bestenfalls als umstritten bezeichnet werden: Weder bei Kindern noch bei Erwachsenen gibt es für ein zusätzliches Screening eine klare Evidenz für den Nutzen. „Das Problem bei diesen Maßnahmen ist auch, dass sie die ohnehin knappen finanziellen und personellen Ressourcen binden, die dann für dringendere und effizientere Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Ein klassischer Fall von Über- und Fehlversorgung – und das, wo die primärärztlichen Praxen sowieso schon seit Jahren am Limit arbeiten“, macht Martin Scherer deutlich.

Für die DEGAM ist klar: Es wäre viel sinnvoller, die Anstrengungen auf die Verhältnisprävention zu richten. Obwohl schon lange bekannt ist, dass sozial Benachteiligte ein überdurchschnittlich hohes Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis (z.B. Herzinfarkt) haben, macht das BMG keine Vorschläge, wie gerade die Gruppen mit hohne Gesundheitsrisiken in ihren Lebenswelten unterstützt werden können. Ein wichtiger Baustein wären zum Beispiel Hausarztzentrierte Modelle, da in der hausärztlichen Praxis alle sozialen Gruppen zusammenkommen. Auch von diesem Aspekt findet sich im Gesetzesentwurf nichts.

„Deutschland muss in der Verhältnisprävention endlich aufholen. Länder, die stärker auf Public-Health-Konzepte setzen, machen uns schon lange vor, wie das aussehen kann: Besteuerung zuckerhaltiger Getränke, Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel und Tabak (Deutschland hat den höchsten Raucher-Anteil in Westeuropa!), mehr Hilfe beim Suchtentzug, verringerte Verfügbarkeit von hochprozentigem Alkohol, mehr Schul- und Breitensport, mehr Schwimmbäder, gesundes Kita- und Schulessen. Die Liste ließe sich beliebig verlängern. Natürlich kann das BMG diese komplexen Aufgaben nicht allein umsetzen, aber dieser Weg wäre definitiv der richtige“, so Martin Scherer abschließend.

Zur Stellungnahme der DEGAM:

https://www.degam.de/files/inhalt/pdf/positionspapiere_stellungnahmen/positionspapier_neues_verzeichnis/20240709_sn_degam_ghg.pdf

Aktiv gegen Hautkrebs: WATCH OUT AT THE BEACH
UV-Warnsystem von Küstenregionen auf Oberbayern ausgeweitet

Freizeitaktivitäten im Freien genießen, gut geschützt vor krebserzeugender UV-Strahlung: Dies ist das Anliegen von WATCH OUT. Das leicht verständliche UV-Warnsystem wurde 2022 von der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) initiiert und gemeinsam mit der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie weiteren Partnern an der Küste als „WATCH OUT AT THE BEACH“ umgesetzt. In der diesjährigen Badesaison beteiligen sich erneut 17 Nord- und Ostseegemeinden an der Initiative. Aufgrund der positiven Resonanz wird das Projekt als „WATCH OUT“ nun auch in Süddeutschland umgesetzt. Mit dabei sind die Chiemsee-Region sowie die benachbarten Landkreise Mühldorf am Inn, Rosenheim und Altötting. Neben der DLRG beteiligen sich in Oberbayern auch regionale Gesundheitsnetzwerke sowie Freizeitanbieter. Sie alle eint ein Ziel: Menschen vor Hautkrebs schützen.

Unsichtbarer Risikofaktor für Hautkrebs In der Sommerzeit zieht die Nord- und Ostseeküste jährlich Millionen Besucher an. Ähnlich beliebt zum Entspannen, Sport treiben und Urlaub machen ist die Region Oberbayern. „Insbesondere am Wasser und in den Bergen wird die Intensität der ultravioletten Strahlen stark unterschätzt. Dies ist gefährlich, da sie den größten Risikofaktor für das Entstehen von Hautkrebs darstellen“, betont Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Verschiedene Faktoren verstärken die UV-Strahlung: Reflektierendes Wasser gehört ebenso dazu wie die Höhe einer Region, denn pro 1.000 Höhenmetern steigt die Intensität um zehn Prozent. „Leider verfügt der Mensch über kein Sinnesorgan, um UV-Strahlen wahrzunehmen“, erklärt Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der ADP. „Wenn die Haut brennt, juckt und sich rötet, ist bereits erheblicher Schaden entstanden. Kann der Körper diesen nicht vollständig beheben, entsteht langfristig Hautkrebs.“ Derzeit erkranken rund 336.000 Menschen jährlich an einem Tumor der Haut, 45.000 davon am malignen Melanom. Dieser gilt als besonders gefährlich, da er schnell Metastasen bildet. Etwa 4.400 Betroffene sterben pro Jahr an den Folgen einer Hautkrebserkrankung.

UV-Warnsystem an Orten der Freizeit Das aufmerksamkeitsstarke Symbol von WATCH OUT (AT THE BEACH) ist ein flirrend bunter Sonnenkranz auf pechschwarzem Grund. Dieser weist auf die Gefahr durch UV-Strahlung sowie auf ein leicht verständliches Schutzinstrument hin: den UV-Index – das Kernelement des Präventionsprojekts. Dabei handelt es sich um eine international gültige, markante Farbskala mit Werten von 1 (schwach) bis 11+ (extrem) zur Einschätzung der UV-Bestrahlungsstärke. Den einzelnen Wertebereichen sind einfache Schutzempfehlungen zugeordnet. Schatten, schützende Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme gehören dazu.

WATCH OUT (AT THE BEACH) 2024 Auffällig platzierte Warntafeln im WATCH OUT-Design führen über einen QR-Code zu einer Microsite. Mit einem Klick gelangt so der tagesaktuelle UV-Index auf das Smartphone der Nutzerinnen und Nutzer. Dieses Angebot gilt für Badestrände der Nord- und Ostsee sowie des Chiemsees und benachbarter Landkreise, im Frei- und Thermalbad, bei Outdoor-Sport-Anbietern oder auf dem Campingplatz. Auch auf Großveranstaltungen werden die WATCH OUT-Warntafeln erstmals eingesetzt. Geplant ist dies bei der Kieler Woche 2024 (22.-30. Juni), den „Handball Days Lübeck 2024“ (27.-30. Juni), dem „Bergflair Openair Festival 2024“ in Traunreut (1.-3. August), den Deutschen Meisterschaften im Beachhandball in Cuxhaven (2.-4. August), dem „Moments Festival“ am Chiemsee (10. August) sowie dem Chiemsee Langstreckenschwimmen im Rahmen des „arena Alpen Open Water Cups“ (1. September).

Betreut wird das Präventionsprojekt überwiegend von DLRG-Ortsgruppen, die insgesamt für über 90 UV-Index-Tafeln zuständig sind. „Unsere ehrenamtlichen Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer sorgen dafür, dass Menschen im Wasser sicher sind. Wir helfen auch gern dabei, Badegäste vor UV-Strahlung zu schützen“, sagt Dr. Dorothee Dill, DLRG-Bundesärztin. „Die Gesundheit unserer Badegäste ist uns dabei ebenso wichtig, wie die unserer Mitarbeitenden.“ Aktuell betreuen auch weitere Akteure, insbesondere in Süddeutschland, das Projekt. Hierzu gehören beispielsweise auch Anbieter von Freizeitaktivitäten.

Gemeinsam gegen Hautkrebs Fachlich unterstützt wird WATCH OUT (AT THE BEACH) unter anderem vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die den UV-Index für Deutschland tagesaktuell ermitteln und veröffentlichen. „Der UV-Index ist eindeutig definiert und eine verlässliche Größe für den richtigen Sonnenschutz. Viele Menschen informieren sich täglich über die Temperatur- und Niederschlagswahrscheinlichkeit. So eine Routine wünschen wir uns auch für den UV-Index“, erläutert Dr. Inge Paulini, Präsidentin des BfS.

„Wenn die steigende Zahl stationärer Hautkrebsbehandlungen in Deutschland langfristig sinken soll, brauchen wir ein klares Umdenken. Nur durch ein breites Netzwerk kann es uns gelingen, Menschen zu einem achtsamen Sonnenverhalten zu motivieren“, so Nettekoven. „Der Dank der Deutschen Krebshilfe gilt daher allen, die sich an unserem Projekt beteiligen.“

Interessierte erhalten unter www.watchoutatthebeach.io, www.krebshilfe.de/uv-schutz und www.hautkrebspraevention.de nähere Informationen zum Projekt.

Plötzlich bewusstlos? Bei Herzstillstand mit Herzdruckmassage Leben retten
Herzstiftung zeigt, was man als Ersthelfer beim plötzlichen Herzstillstand tun muss: Die vier Schritte der Wiederbelebung

Jederzeit kann es passieren – zu Hause, am Arbeitsplatz oder auch auf dem Fußballplatz: Jemand bricht plötzlich zusammen, liegt bewusstlos am Boden und atmet nicht mehr: Herzstillstand! Die Bilder des EM-Spiels im Jahr 2021 zwischen Finnland und Dänemark, in dem der dänische Fußballspieler Christian Eriksen erfolgreich wiederbelebt werden konnte, gingen um die Welt. Heute steht er wieder im Nationalteam. Der Fall Eriksen hat gezeigt, wie lebensentscheidend richtiges und schnelles Handeln im Notfall ist. „Ohne unverzügliche Wiederbelebungsmaßnahmen endet ein Herzstillstand tödlich“, warnt Herzspezialist Professor Dr. med. Heribert Schunkert, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung. „Sofort muss nach Erkennen eines Herzstillstandes der Notarzt mit der Notrufnummer 112 alarmiert und die Herzdruckmassage begonnen werden. Denn mit jeder Minute, die bis zur Wiederbelebung verstreicht, verringert sich die Überlebenswahrscheinlichkeit um etwa zehn Prozent“, betont Schunkert, Ärztlicher Direktor der Klinik für Herz- und Kreislauferkrankungen am Deutschen Herzzentrum München. Auch im Rahmen von Massen-Events wie Fußball-EM oder Konzerten kann es passieren, dass Zuschauer im Stadion oder beim Public Viewing Zeuge eines Herzstillstands werden und sofort handeln müssen. Jeder sollte daher die vier Schritte der Wiederbelebung (Prüfen, Rufen, Drücken, Schocken) unter www.herzstiftung.de/wiederbelebung kennen.

Jedes Jahr fallen dem plötzlichen Herztod in Deutschland ca. 65.000 Menschen zum Opfer. Er ist die Folge einer bösartigen Herzrhythmusstörung (zumeist Kammerflimmern), die innerhalb weniger Sekunden zum Herzstillstand führt.

Jede Minute zählt! – Sofortige Herzdruckmassage für das Überleben essenziell „Je schneller mit der Wiederbelebung durch Herzdruckmassage begonnen wird, desto größer ist die Chance, dass der Patient überlebt“, hebt Prof. Schunkert hervor. Als Taktgeber für die richtige Frequenz beim Drücken dienen Pop-Hits wie „Stayin‘ Alive“ der Bee Gees. Ein Rettungswagen braucht bis zum Notfallort im Durchschnitt neun Minuten. Bis dahin dient die Herzdruckmassage zum Überbrücken der Blutzirkulation, um vor allem das Gehirn mit Sauerstoff zu versorgen. „Wird jedoch mit Wiederbelebungsmaßnahmen gewartet, bis der Rettungsdienst mit dem Notarzt da ist, dann bedeutet das für Betroffene nach wenigen Minuten den Tod oder ein Leben mit meist schwersten bleibenden Hirnschädigungen“, warnt der Herzstiftungs-Vize-Vorsitzende. Helfer vor Ort – häufig sind es Angehörige, Freunde oder Personen aus dem näheren Umfeld der Betroffenen - müssen daher unmittelbar nach Absetzen des Notrufs 112 mit Wiederbelebungsmaßnahmen loslegen:  Das heißt nach Prüfen und Rufen (112) sind die Schritte Drücken und Schocken (AED) durchzuführen. „Auch bei beobachtetem Herzstillstand in Nähe eines Stadions oder beim Public Viewing, wo meistens Rettungsdienste vor Ort präsent sind, müssen Ersthelfer sicherstellen, dass nach Absetzen der 112 ein Ersthelfer sofort die Herzdruckmassage durchführt, während eine andere Person medizinische Hilfe holt.“

Die vier Schritte der Reanimation im Video „Prüfen, Rufen, Drücken, Schocken – und ein Leben retten!“ sind unter www.herzstiftung.de/herzwochen-videos oder auf www.herzstiftung.de/wiederbelebung abrufbar.

Warum alleinige Herzdruckmassage ohne Atemspende? Grund für das Nichtstun von Ersthelfern bei beobachtetem Herzstillstand ist oftmals die zusätzliche Atemspende. Viele lähmt im Ausnahmezustand die Komplexität und der noch nähere körperliche Kontakt, neben der Herzdruckmassage zusätzlich die Atemspende anwenden zu müssen. „Diese Verunsicherung kann bei Ersthelfern dazu führen, dass sie aus Angst vor Fehlern gar nichts mehr unternehmen“, erklärt der stellvertretende Herzstiftungs-Vorsitzende Schunkert und betont: „Wir raten Laien in der Erstversorgung zur alleinigen Herzdruckmassage.“ Die Atemspende sollte nur von regelmäßig medizinisch geschulten Personen, die die einzelnen Schritte sicher beherrschen, angewendet werden (zum Beispiel Rettungssanitäter).

Studien haben zudem gezeigt, dass eine Unterbrechung der Herzdruckmassage z. B. durch eine Atemspende ungünstig ist (1, 2). Es ist nicht der Sauerstoff, der dem Körper in den ersten Minuten nach einem Herzstillstand fehlt. Es ist der fehlende Blutfluss, so dass der Sauerstoff nicht zum Gehirn transportiert werden kann. Nur durch das Durchführen der Herzdruckmassage für die erforderlichen Thoraxkompressionen wird der Blutfluss im Körper künstlich aufrechterhalten, um Sauerstoff zum Gehirn zu transportieren. „Auch bei der alleinigen Herzdruckmassage ist ausreichend Sauerstoff im Blut. Durch die passive Lungenbewegung während der Herzdruckmassage kommt es zu einem minimalen Beatmungseffekt“, erklärt Schunkert. So könne die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes ohne Beatmung überbrückt werden.

Reiseübelkeit bei Kindern: Tipps für unterwegs
Eine lange Autofahrt in den Urlaub: Für viele Kinder ist das kein wirklicher Grund zur Vorfreude - weil ihnen unterwegs oft schlecht wird. Doch was können Eltern tun, um die Reise zu erleichtern? Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps.

Kinder reagieren auf Reisen oft empfindlicher als Erwachsene. Der Grund: Im Alter von sechs bis zwölf Jahren verändert sich die Gleichgewichtswahrnehmung, ist aber noch nicht vollständig ausgebildet. "Im Auto sitzen wir fast die ganze Zeit still. Trotzdem spürt der Körper die ständigen Fahrbewegungen. Und dann saust auch noch die Landschaft mit hoher Geschwindigkeit vorbei. Für das sich entwickelnde Gehirn ist es schwer, diese widersprüchlichen Sinneseindrücke zu verarbeiten", erläutert Friederike Kaiser, Beratungsärztin bei der R+V Krankenversicherung. Kinder unter zwei Jahren sind hingegen selten von der Reisekrankheit betroffen. Ihr Gleichgewichtsorgan ist noch relativ unempfindlich.

Mit Hörspielen ablenken

Vielen Kindern mit Reiseübelkeit hilft es schon, wenn sie im Auto hinten in der Mitte sitzen. So können sie nach vorne auf die Straße oder in die Weite blicken und sich leichter auf Kurven und Hügel einstellen. Ein Blick aufs Smartphone, Buch oder Videodisplay verstärkt hingegen die Übelkeit oft. Zur Ablenkung empfiehlt die Ärztin daher Musik oder Hörspiele: "Beim Hören können die Augen geschlossen werden. Wie im Schlaf muss das Gehirn dann nicht mit den widersprüchlichen Reizen klarkommen. Das stabilisiert den Gleichgewichtssinn." Zusätzlich können die Kinder Kaugummis mit Pfefferminzgeschmack kauen.

Ebenfalls hilfreich sind regelmäßige Pausen mit Bewegung an der frischen Luft sowie gesunde Snacks wie Obst und Gemüse. "Dabei ausreichend Flüssigkeit nicht vergessen. Getränke mit wenig Kohlensäure sind ideal", rät die Medizinerin.

Medikamente nur im Ausnahmefall

Medikamente gegen Reiseübelkeit sollten bei Kindern nur eingesetzt werden, wenn nichts anderes Linderung verschafft. "Vor allem für jüngere Kinder sind solche Mittel nur bedingt empfehlenswert. Sie reagieren viel empfindlicher darauf als Erwachsene", sagt Kaiser. "Einige Medikamente machen für längere Zeit müde, andere verursachen Unruhe und Nervosität."

Ein altbewährtes Hausmittel hat dagegen auch in wissenschaftlichen Studien gut abgeschnitten: Ingwer. Roh in Scheiben oder als Aufguss mit Wasser eingenommen, hilft die Wurzel vielen Menschen gegen Übelkeit. Für Kinder ist Ingwer unbedenklich. "Wegen der Schärfe mag das jedoch nicht jedes Kind", berichtet Kaiser.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Wenn Übelkeit oder Schwindel nach der Fahrt noch anhalten, ist das ein normales Phänomen. Der Körper stellt sich erst nach einer gewissen Zeit wieder auf die "normalen" Bedingungen ein.
  • Eine Fahrt im Karussell kann sich ähnlich auf die Sinneswahrnehmung auswirken und ebenfalls zu Übelkeit und Schwindel führen. Dasselbe gilt für Computerspiele und Simulationen.
  • Kinder, die mit dem Bus verreisen, sollten sich einen Sitz vorne rechts suchen. Im Flugzeug ist ein Platz im mittleren Bereich über den Tragflächen am besten. Auch auf einem Schiff sind Schwankungen in der Mitte am wenigsten spürbar. Bei Bahnfahrten hilft ein Sitzplatz in Fahrtrichtung am Gang.

15.07.2024 DGA | Quelle: R+V Infocenter (news aktuell)

Patienteninformationen

Und was tun Sie für Ihre Augen?

Warum Sauerstofftherapie?
Sauerstoff ermöglicht das Leben! Er ist die Grundlage allen Lebens! Nur wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, kann unser Körper aus Nährstoffen optimal Energie gewinnen. Bekanntermaßen verschlechtert sich die Sauerstoffversorgung der Zellen nicht nur mit dem Auftreten von Erkrankungen, sondern auch mit zunehmendem Alter. Sauerstoffdefizite stellen sich aber auch durch ungesunde, bewegungsarme Lebensweise und schlechte Ernährung ein.

Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS
Die Tauschsysteme von Bausch & Lomb und ZEISS haben die allerbesten Voraussetzungen für unbeschwertes Kontaktlinsentragen mit hohem Komfort. Ein paar Dinge sollten jedoch bei Pflege und Handhabung beachtet werden. Darauf möchen wir Sie mit dieser Broschüre vorbereiten bzw. bei den ersten Schritten in die grenzenlose Bewegungsfreiheit mit hoher Sehschärfe ohne Ränder begleiten. Schenken Sie den einfachen Tipps und Ratschlägen Beachtung. So bleibt Ihnen die Freude an Ihren Kontaktlinsen erhalten - Tag für Tag.

Mehr als nur eine Alternative
Mehr als nur eine Alternative zur Brille und zur Laseroperation Kontaktlinsen sind kleine, auf der Tränenflüssigkeit schwimmende Kunststoffschalen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren. Sie lassen, wie Brillengläser, auf der Netzhaut ein scharfes Bild entstehen. Während Brillen alle Gegenstände stark vergrößern bzw. verkleinern, sind diese Effekte bei Kontaktlinsen wesentlich geringer ausgeprägt.

Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) ist eine schleichende Krankheit. Bei ihr treten infolge der erhöhten Blutzuckerkonzentration über Jahre hin immer mehr Veränderungen an den Blutgefäßen im ganzen Körper auf. Diese Gefäßschäden sind die Ursache für Nieren- und Nervenschäden oder die gefürchteten Herz-Kreislaufprobleme, an denen im Langzeitverlauf der Erkrankung viele Diabetiker leiden. Auch die Augen sind von den Folgeschäden der Zuckerkrankheit betroffen. Durch die hohe Zuckerkonzentration im Blut verändern sich die winzigen Blutgefäße der Netzhaut (Retina), was mit der Zeit zu erheblichen Sehbeeinträchtigungen führen kann. Da eine frühe Diagnose und ein rechtzeitiger Behandlungsbeginn sehr wichtig zum Erhalt des Augenlichts sind, muss der Diabetiker regelmäßig vom Augenarzt untersucht werden.

Schielen und Amblyopie
Schielen (Strabismus) nennt man die meist beständige oder immer wieder auftretende Fehlstellung eines oder beider Augen. Beide Augen schauen nicht in die gleiche Richtung. Vier Millionen Mitbürger in Deutschland schielen. Sie leiden nicht nur unter der sichtbaren, oft entstellenden Abweichung; mehr noch belasten die mit dem Schielen verbundene Sehstörung.

Das trockene Auge
Etwa jeder fünfte Patient eines Augenarztes klagt über Beschwerden wie Brennen, Jucken oder das so genannte "Sandkorngefühl" im Auge. Das trockene Auge hat sich mittlerweile aufgrund vielfältiger Ursachen zu einem Volksleiden entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Benetzungsstörung der Augenoberfläche.

Was ist ein Glaukom (Grüner Star)?
Das Glaukom ist keine seltene Erkrankung. Die Erkrankungshäufigkeit steigt mit zunehmenden Alter deutlich. Weltweit ist das Glaukom eine der häufigsten Erblindungsursachen. Patienten mit einer fortschreitenden Glaukomerkrankung haben Gesichtsfeldausfälle. Sie sehen weniger. Ein regelmäßiger Besuch biem Augenarzt ist deshalb spätestens ab dem 40. Lebensjahr empfehlenswert.

Schenken Sie Ihrer Sehkraft einen Augenblick
Ihre Augen sind Ihr persönliches Tor zur Welt. Mit keinem anderen Sinnesorgan nehmen Sie Ihre Umwelt so intensiv wahr. Deshalb brauchen Ihre Augen ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit. Das gilt besonders in der zweiten Lebenshälfte, in der altersbedingte Verschleißerscheinungen oder Augenerkrankungen Ihre Sehkraft beeinträchtigen können.

"Gerade da, wo ich hinschaue, sehe ich nichts!"
AMD (Altersbedingte Makuladegeneration) ist eine Erkrankung des Auges, bei der es im Alter zu einer Schädigung der Stelle des schärfsten Sehens (Makula) kommt. AMD kann zum Verlust der Sehkraft in der Mitte des Sehbereichs führen. Betroffene erkennen AMD daran, dass in der Mitte des Gesichtsfeldes ein verschwommener Fleck auftaucht und gerade Linien plötzlich krumm erscheinen. Mit der Zeit wird der Fleck immer größer.

Augen zum Augenarzt
Eine Augenlinsentrübung wird "Grauer Star" genannt und wirkt sich störend auf die Sehkraft aus. Um wieder zu unbetrübtem Sehvermögen zu verhelfen, kann eine Staroperation sinnvoll sein.

Lasertomographie
Bei der Lasertomographie tastet ein Laserscanner der Sehnervenkopf und die Netzhaut ab und produziert so eine digitale dreidimensionale Darstellung der Papille. Dabei kann recht frühzeitig festgestellt werden, ob die Sehnervenfasern bereits verdünnt sind oder die Form der Papille krankhaft verändert ist. Die Untersuchung ist besonders für die Verlaufskotrolle beim beginnenden Glaukom wichtig. Ein häufig eingesetztes und bewährtes Gerät ist der so genannte Heidelberg Retina Tomograph (HRT).

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Praxis.

Apotheken-Notdienst

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Kontaktlinsenanpassung, HRT und Sehschule nach Vereinbarung.

Terminvereinbarungen telefonisch während der Sprechzeiten erbeten.

Vereinbarte Termine bitte einhalten - oder bei Verhinderung rechtzeitig absagen.


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Facharztpraxis für Augenheilkunde Augenärztin Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln

Telefon: (0221) 9 89 17 77
E-Mail: augenjablonski@me.com

Datenschutz­erklärung

I. Allgemeine Informationen


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Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
Mariola Jablonski
Rösrather Str. 2-16
51107 Köln
Telefon: (0221) 9 89 17 77
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      Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zweck der Vertragsdurchführung erforderlich ist, etwa bei der Beauftragung eines Versandunternehmens oder der Inanspruchnahme eines Zahlungsdienstleistungsunternehmens.

    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Fachärztin für Augenheilkunde · Augenärztin · HRT · Sauerstofftherapie
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Leitung: Mariola Jablonski


Telefon: (0221) 9 89 17 77
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Berufsbezeichnung: Augenärztin / Fachärztin für Augenheilkunde, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Zulassungsnummer: 27 04 330

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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
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Berufsrechtliche Regelungen:
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